Wandanschlag in französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 1916.
Aushang des Provinz-Gouvernements von Hennegau über die Wasserläufe, welche nicht von Schiffen befahren werden können und die nicht dem Gesetz vom 7. Mai 1877 unterliegen, und deren Reinigung.
Das Gesetz vom 7. Mai 1877 von Léopold II. sah eine Bereinigung der nicht schiffbaren Wasserläufe vor. Die Wasserläufe, die von diesem Gesetz nicht betroffen waren, sollten dem Aushang zufolge im Jahre 1916 bereinigt werden.