Original: Deutsch
Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wieviel Abschnitte von dem Verkäufer vor Aushändigung der Ware von der Karte abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen (nicht Söckchen) trennt der Verkäufer außerdem den entsprechenden Bezugsnachweis ab. Der Bezug von Strümpfen ist auf 8 Paare beschränkt. Die Abschnitte a-d sind für den Bezug von Waren vorgesehen, die gegebenenfalls besonders bekanntgemacht werden.
Für bestimmte Stoffe und Fertigwaren sind Sonderregelungen ergangen. Sie können in den Geschäften erfragt werden.
Bewertung für Stoffe
soweit nicht eine Sonderregelung getroffen ist
A. Wollene oder wollhaltige Stoffe aller Art,
143 cm Fertigbreite = 16 Punkte,
je volle 9 cm größere oder geringere Breite
= 1 Punkt mehr oder weniger
B Kunstseidene oder kunstseidenhaltige Stoffe,
bis 51 cm Fertigbreite = 3 Punkte
je angefangene 17 cm größere Breite
= 1 Punkt mehr
C Alle übrigen Stoffe,
80 cm Fertigbreite = 8 Punkte
je volle 10 cm größere oder geringere Breite
=1 Punkt mehr oder weniger
Punktwert der Waren
Spalte I: Punktwert für Waren, die nicht II - IV unterschiedlich bewertet werden
Spalte II: Punktwert für wollene oder wollhaltige Waren
Spalte III: Punktwert für kunstseidene oder kunstseidenhaltige Waren.
Spalte IV: Punktwert für Waren aus allen übrigen Spinnstoffen
Nähmittel werden nur abgegeben gegen gleichzeitige Abtrennung eines Nähmittelabschnittes und eines weiteren Abschnitts der Reichskleiderkarte für jeden Nähmittelabschnitt.
Sonstiges Schuhwerk ist:
Leichtes Straßenschuhwerk aller Art einschließlich Holz-
Sandalen, Hausschuhe, Turnschuhe, Gummi-Überschuhe
Kleider - 24 13 20
Röcke, Leibchenröcke, Hosenröcke,
Hosen, gewebt - 11 7 10
Röcke, Leibchenröcke, Hosenröcke,
Hosen, gewirkt oder gestrickt - 16 7 10
Blusen, auch gewirkt oder gestrickt - 9 7 9
Polo- u. Charmeusehemden od. -blusen - - 7 9
Spielhöschen - - 6 8
Schürzen - - 8 10
Pullover, Strickwesten, mit Ärmeln - 14 8 14
Pullover, Strickwesten, ohne oder mit
1/4-Ärmeln . 11 6 11
Jacken aus Wolle und wollhaltig, ge-
füttert, gewebt 33 - - -
Jacken, ungefüttert, auch gewirkt oder
gestrickt - 21 11 16
Janker, auch gewirkt oder gestrickt - 21 11 16
Gummi-, gummierte und imprägnierte
Regenmäntel und Regenumhänge,
ungefüttert, ungefütterte Popeline-
mäntel 18 - - -
Sommermäntel, auch Umhänge und
gefütterte Regenmäntel - 37 18 23
Gamaschenanzüge 40 - - -
Gamaschenhosen 16 - - -
Handschuhe, auch Fäustlinge, aus Spinn-
stoffen, gewirkt mit Futter oder gestrickt 2 - - -
Taghemden, gewebt - - 6 10
Taghemden, gewirkt oder gestrickt 5 - - -
Nachthemden - - 10 17
Unterjacken jeder Art - 6 5 6
Hemdhosen, gewebt - - 6 11
Hemdhosen, gewirkt oder gestrickt 6 - - -
Schlüpfer und sonstige Beinkleider,
auch gewirkt oder gestrickt - 7 4 6
Unterkleider und Unterröcke (soweit
keine Sonderregelung) - 10 7 10
Leibchen, Strumpfhaltergürtel 3 - - -
Strumpfhalterhemden 5 - - -
Strümpfe aller Art 4 - - -
Söckchen 2 - - -
Trainingsanzüge - - 16 20
Trainingshosen, Eislaufhosen - - 9 11
Trainingsjacken - - 7 9
Taschentücher 1 - - -
Strick- und Handarbeitsgarne 100g 4 bis 6
Weitere Waren sowie die Punktebewertung für Reparaturen von Wirk- und
Strickwaren sind aus einem Katalog zu ersehen, der zu dieser Kleiderkarte
herausgegeben wurde und bei allen Einzelhändlern eingesehen werden kann.