Original: Deutsch
Beschriftung Vorderseite:
KÖNIGREICH BAYERN
Landes-Fleischkarte.
Inhaber: jun Becker
(eigenständige Unterschrift)
in Freinsheim
Kommunalverband Bad Dürkheim
Nicht übertragbar!
Bestimmungen auf der Rückseite beachten!
Gültig vom 26. Aug. bis 20- Oktob. 1916
Beschriftung der Innseite der vorderen Umschlagseite:
Das Heft enthält Marken für 4480 gr.
Beim Einkauf von Fleisch und Fleischwaren müssen abgegeben werden:
für 100gr
rohes Fleisch von Schlachtvieh jeder Art
ohne Knochen, Schinken und Dauerwurst 150 gr
Fleisch von Wild und Geflügel 50 gr
Herz, Leber, Lunge, Milz, Kutteln, Leber-
käs, gewöhnliche Leber- und Blutwurst, Kriegswurst 50 gr
alles übrige Fleisch mit eingewachsene
Knochen, fleisch- und Wurstware,
Bries, Hirn, Nieren usw. 120 gr
Beschriftung der Innenseite der hinteren Umschlagseite:
Beim Einkauf von Wild und Geflügel im Fell oder Federkleid müssen abgegeben werden:
1 Hase ... 1000 gr
1 Gans ... 2000 gr
1 Ente .... 800 gr
1 Huhn (Henne) ... 600 gr
1 Hahn ...400 gr
Beschriftung der Rückseite:
Die Karte ist nur gültig, wenn sie die eigenhändige Unterschrift des Inhabers oder des Haushaltungsvorstandes trägt.
Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. wir bestraft
1. wer Fleikarten oder Fleischmarken an einen Unberechtigten abgibt, wer Fleischkarten oder Fleischmarken verwendet, die es sich auf unrechtmäßige Weise verschafft hat,
2. wer Fleisch, Fleischwaren, Wild oder zahmes Geflügel an Verbraucher anders als gegen die der Gewichstsmenge entsprechende Zahl von gültigen Fleischmarken abgibt,
3. wer als Verbraucher die genannten Gegenstände erwirbt, ohne die der Gewichtsmenge entsprechende Zahl gültiger Fleischmarken abzuliefern.