Benjamin von Schneider mit weißer Perücke, rosafarbenem Justaucorps und passender Weste, jeweils mit Stickereien gesäumt. Er trägt ein weißes Spitzenjabot und passende Manschetten. Nach der Mode der Zeit trägt er die Hand in der Weste (als ein Zeichen des ehrbaren Mannes von Stand). Benjamin Schneider war ein Frankfurter Advokat und Rechtsgelehrter. Er war verheiratet mit Susanna Orth (1725 - 1797). Tochter des Frankfurter Juristen Johann Philipp Orth (1698 - 1783), der der örtlichen Patrizierfamilie entstammt. Er studierte 1749 in Göttingen, 1750 Marburg, war 1753 Respondent in Göttingen, absolvierte 1754 ein Praktikant am Reichskammergericht in Wetzlar und lies sich 1754 als Advokat in der Stadt Frankfurt am Main nieder. Wie sein Schwiegervater war er Mitglied der Gesellschaft Frauenstein (Vereinigung einflussreicher Patrizierfamilien in Frankfurt), die traditionell mit sechs Sitzen im Rat der Stadt vertreten war.
Der Künstler Hoffnas hieß eigentlich Hoff zum Ahaus, nannte sich aber selbst Hoffnas und ging zunächst bei einem Glasmaler in die Lehre. 1748 zog er nach Düsseldorf und brach 1753 nach Rom auf, wo er ein Schüler von Anton Raphael Mengs sowie von Lambert Krahe wurde. Heimgekehrt nach Deutschland war Hoffnas ab 1760 für den Kurpfälzer Hof und Kurfürst Karl Theodor tätig. Dieser berief ihn 1773 als Lehrer an die Mannheimer Zeichnungsakademie und ernannte ihn 1777 zum Hofmaler. Johann Wilhelm Hoffnas war einer der begabtesten Porträtmaler seiner Epoche im kurpfälzischen Raum. Er starb 1795 in Mannheim.