Für das Bistum Speyer ist das zwangsweise Tragen des gelben Rings aufgrund einer bischöflichen Anordnung seit spätestens 1468 belegt. Die Nichtbefolgung derartiger Vorschriften wurde streng geahndet. Auch die Stadt Speyer selbst ging in ihrer allgemeinen Kleiderordnung von 1549 auf die Juden ein. Sie sollen alle und yede, alt und jung, an irer Oberkleydung ein gelben Ring oder ander gelb Tüchin (tuchen) Zeichen zu volligem gutem Gesicht unverdeckt antragen.
Löw von Darnberg hatte kein Judenzeichen getragen und war deshalb von der Stadt Speyer mit einem Gulden Strafgeld bestraft worden. Vor dem Reichskammergericht berief er sich auf das (hier abgebildete) Familienprivileg seines Vaters Michel von Kaiser Karl V., das den Familienmitgliedern unter anderem garantierte, ohne Judenzeichen reisen zu dürfen.