Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 1. Oktober 1914.
„Bekanntmachung
Am 25. September abends ist auf der Strecke Lövenjul-Vertrijk die Eisenbahn- und Telegraphenlinie zerstört worden. Daraufhin sind die genannten zwei Ortschaften am 30. September morgens zur Rechenschaft gezogen und Geiseln genommen worden.
In Zukunft werden stets die dem Tatort nächst gelegenen Ortschaften - unbekpmmert, op [sic] dieselben der Beihülfe [sic] schuldig sind oder nicht - unnachsichtig bestraft werden. Zu diesem Zweck sind in allen denjenigen Ortschaften, welche nahe den bisher schon durch Anschläge bedrohten Bahnlinien liegen, Geiseln festgenommen worden, welche bei dem geringsten Versuch, nahe der betreffenden Ortschaft Bahn-, Telegraphen- oder Telephonlinien zu zerstören, sofort erschossen werden.
Ferner sind alle zum Bahnschutz bestimmten Truppen angewiesen worden, jede sich dem Bahnkörper, Telegraphen- oder Telephonleitungen in verdächtiger Weise nähernde Person zu erschiessen.
Brüssel, den 1. October 1914.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von der Goltz,
Generalfeldmarschall.“