Der Ortskommandant verkündet die zweimonatige Gefängnisstrafe für Émile Boidin wegen Weizendiebstahls.
Wandanschlag in französicher Sprache
Mitteilung (bzw. Bekanntmachung)
Der genannte Émile Boidin wurde zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt, weil er reichlich Weizen von einem Feld nahe Sequedin gestohlen hat.
Haubourdin, 25. August 1915
Der Ortskommandant