Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille, den 20. März 1916.
"Bekanntmachung.
Jeder Ankauf von Waren, insbesondere von Lebens- und Genussmitteln durch Vermittlung von deutschen Heeresangehoerigen oder Angestellten von deutschen Behoerden ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefaengnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 5000 Mark bestraft. Beide Strafen koennen nebeneinander verhaengt werden, auch koennen die Waren beschlagnahmt werden."