In der Anweisung der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen der Königlichen Regierung in Koblenz wird der Bodendorfer Pfarrer angewiesen das Büchlein "Wegweiser für den Lehrer durch die Arbeiterversicherung und den Arbeiterschutz im Deutschen Reiche" in größerer Zahl für das Schulinventar anzuschaffen und im Unterricht zu verwenden.
Der Brief ist in exakter Kanzleischrift verfasst.