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Bekanntmachung der Militärregierung Mai 1945

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Schriftgut - Plakat/Aushang [2023/1121]
Bekanntmachung der Militärregierung Mai 1945 (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Provenance/Rights: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Description

Dieses Plakat ließ der Dürkheimer Bürgermeister Riel im Auftrag der Militärregierung anschlagen. Die "Bekanntmachung", die ab 18. Mai in Kraft trat, enthält in acht Paragraphen gegliedert die verschiedenen Verhaltensmaßregeln, an die sich die Bürger in der Besatzungszeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu halten hatten:
So durften Motorräder nur mit Zulassung des Militär-Gouvernements benutzt werden. Ortsfremde wurden automatisch interniert. Den Bürgern waren "Reisen" nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt. Den Bauern war die Feldarbeit gestattet, aber sie durften nur dann ein Fahrrad benutzen, wenn dies in ihrem Pass ausdrücklich eingetragen war. Ansonsten durften Fahrräder ohne Paß nur innerhalb des festgelegten Stadtgebiets verwendet werden.
Läden durften ganztägig öffnen, Wirtschaften u.ä. dagegen nur zwischen 18 und 20 Uhr. Verkauf von Speisen war völlig verboten.
Alle Bürger waren angehalten zu arbeiten. Wer keiner Arbeit nachging sollte bei der Beseitigung der Kriegsschäden u.ä. helfen. Außerdem wurde noch geregelt, daß Anschläge mit Verordnungen, die nicht mehr aktuell waren, entfernt werden mussten. Schließlich wurde den Bauern das Abstellen des abgeschirrten Zugviehs auf Straßen und Wegen untersagt.
Der Eintrag "Permitted to use bicycle", der in Paragraph 3 für die Genehmigung der Fahrradbenutzung außerhalb des Stadtgebiets gefordert wurde, zeigt, dass die Anordnungen von den Amerikanern stammten, die im März 1945 die Pfalz besetzten. Die französische Besatzungszone wurde erst im Juli 1945 eingerichtet.

Material/Technique

Papier/gedruckt

Measurements

29,7 x 21 cm

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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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