Im "Die deutschen Heilbäden", herausgegeben vom Reichsfremdenverkehrsverband, in der 1. Auflage vom 01.01.1938 wird der Bodendorfer Mattiasbrunnen von Dr. Leisen benannt.
Auf den Seiten 32, Nr. I und 33, Nr. III ist der Brunnen zu Erkrankungen zugeordnet. Das ist ein Fehleintrag, denn die St. Josef-Quelle ist die Quelle, die den Kurstatus begründet. Zu diesem Datum hatte der St. Josef-Sprudel bereits den Heilbäderstatus zuerkannt bekommen.