Kopie des Vertrags zwischen der Ortsgemeinde Guntersblum und der Familie Hußmann über den Betrieb der Guntersblumer Fähre zum Kühkopf.
Dieser Vertrag wurde am 2. Juni 1997 mit den Eheleuten Hußmann abgestimmt und genehmigt.
Es werden die Einzelheiten des Betriebs der Fähre geregelt, wie zum Beispiel die Fährzeiten, die Übergabe des Fährschiffes "König Gunther" an Familie Hußmann usw.