Formblatt 17a (Strafbefehlsabschrift).
Anz.-Verz. Nr. 3062/29
Strafbefehl
(Abschrift.)
An Herrn Hans Pfau, geb. 22.5.11.
in Bad Dürkheim
Nach einer Anzeige der Pol. Bad Dürkheim
vom 26.11.29.
sollen Sie in der Nacht vom 18. auf 19. Oktober 1929 in ein Schlafzimmer
des Internats des Mädchenlyzeums Heeger in Bad Dürkheim
widerrechtlich eingedrungen sein.
Diese Handlung erfüllt den Tatbestande eines Vergehens gem. $ 123 StGB
- Strafantrag ist gestellt .-
Als Beweismittel ist bezeichnet: Anzeiger
Auf schriftlichen Antrag des Amts-anwalts wird nach den angeführten Vorschriften und nach $$ 407 ff. der Strafprozessordnung gegen Sie eine Geldstrafe von dreissig RM
festgesetzt. An die Stelle der Geldstrafe tritt im Falle der Uneinbringlichkeit eine Gefängnis-strafe
von sech Tagen
Sie haben die Kosten des Verfahren zu tragen.
...
Schuld:
1. Gebühr: 2,50
2. Auslagen:
3. Strafe: 30
Summe: 32,50
[roter Stempel] Erhalten 30 Mk. - Pf.
Bad Dürkheim, den 17/12 1920
Der Unkundsbeamte
[Unterschrift]