Aufstellung des M. F. J. Stein vom 12.9.1750 in Guntersblum über:
„Die hiesige Schulbesoldung bestehet in nachfolgendem
1. soll ein zeit. Schulmeister jährl. vor Holz und Schulgeld haben 100 Gulden,
2. aus der Collectur 20 Gulden,
3. von der Gemeind 25 Gulden, (davor ist ein Acker von 2 Morgen in jährl. Genuß gegeben worden)
4. Aus der Beth, 10 Mltr. Korn;
5. Bestehet das Schulgut ohngefehr aus 12 Morgen: Nota diese sind aber wie jederman weiß so schlecht, daß nicht wohl auf jeden Morg. 1 Gulden gerechnet werden kann, dann die meisten liegen an den gefährlichsten Wasser Örthern, und weit aufm Berg. - Nota Hiervon habe vor 5 Jahr 3 Viertel rotten lassen diese Kosten mich biß hieher 42 Gulden und habe noch keinen Zuber voll Trauben darein gelesen.
Die Accidenzien (zufällige Nebenverdienste) sind schlecht, massen von einer Leiche, wanns ein Alter 30 Xr., wanns aber ein Junges 20 Xr. zahlt wird. Hievor kombt der Glöckner mehr. - Von Hochzeiten solle lt. alter Leute Aussagen 2 Maaß Wein, einen Kuchen und etl. Pfund Fleisch haben, davon aber uns von einig 1/2 Maß Wein und ein Stück Kuchen oder Brod gl. einem Bettler gegeben wird. Die meisten geben nichts. Hier bekombt der Glöckner ebenwohl mehr. - Von Kindtaufen nichts."
Transkription von Karin Holl
Fotokopie
Das Original ist im Fürstlich Leiningische Archiv im Bestand 6/22/2