Leiningische Ungeld Ordnungen:
1. Die Herbergs- und Jahrwirte betreffend (1608)
drei Seiten Fotokopien
eine Seite Inhaltsangabe
2. Die "Nebenwürth" betreffend, die keine Schild, sondern einen "Reiff" haben, um zeitweilig Wein ausschenken (Ergänzung ohne Datum)
drei Seiten Fotokopien
Ungeld = Weinsteuer
Die Originale sind im Fürstlich Leiningische Archiv Amorbach im Bestand 6/18/6