Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Bezeichnung rührt von Ämtern her, den früheren Verwaltungs- ...
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und Gerichtsbezirken vieler Territorien im Heiligen Römischen Reich.
In der Schweiz war Amtsgericht bis in die jüngere Vergangenheit der Name der ersten Gerichtsinstanz in den Kantonen Bern, Luzern und Solothurn; zu diesen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz).