Die Ehrendoktorwürde ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität, Fakultät oder Stiftung die für besondere akademische, wissenschaftliche, kulturelle oder öffentliche Verdienste auch an nichtakademische Personen verliehen ...
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werden kann. Eine mit der Ehrendoktorwürde promovierte Person wird als Ehrendoktor bezeichnet (lateinisch Doctor honoris causa „Doktor ehrenhalber“; abgekürzt Dr. h. c. oder Dr. E. h., in der Theologie auch D.).