"Unter einer Lebensgemeinschaft versteht man im deutschen juristischen Jargon das auf Dauer angelegte Zusammenleben von Sexualpartnern in einem Privathaushalt.
Umgangssprachlich dagegen bezeichnet der Ausdruck „Lebensgemeinschaft“ meist eine ...
[Mehr lesen]
nichteheliche sexuelle Partnerschaft, und zwar unabhängig von der sexuellen Orientierung der Partner." - (de.wikipedia.org 10.10.2022)