"Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls ...
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mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften (wie etwa die Staatsangehörigkeit) oder sonstige Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)