Als Luftverkehr werden alle Transport- und Verkehrsmittel sowie die Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst, die im Luftraum zum Einsatz kommen können. Die Raumfahrt zählt also nicht zum Luftverkehr, ebenso ...
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der Landverkehr und der Wasserverkehr. Als Verkehrsträger dienen Luftstraßen, die Fortbewegung erfolgt durch Fliegen.