Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der Miete ...
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abzugrenzen. Diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat.