# Anweisung der Schulbehörde in Koblenz vom 10. März 1894
[Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf](https://rlp.museum-digital.de/institution/78)
Sammlung: [Schule](https://rlp.museum-digital.de/collection/931)
Inventarnummer: 2011_D_1-11
Beschreibung
Anweisung zu welchen Uhrzeiten der Unterricht an den Schulen durchzuführen ist.
Material/Technik
Papier - handbeschrieben
Maße
330 x 210 mm
## Abschrift
### Original: Deutsch
> Regierung zu Loblenz
> Coblenz, den 10. März 1894.
> II. 2510.
>
> Die auf unsere, die neue Zeitbestimmung
> betreffende allgemeine Verfügung vom 29. April v. Js.
> I. 3711 erstatteten Berichte, haben durchweg bestätigt,
> daß zu einer allgemeinen Aenterung der früheren
> Schulordnung für das Sommersemester kein zwingen=
> der Grund vorliegt. Wir bestimmen deshalb, daß auch
> fernerhin während des Sommers der Anfang und Schluß
> des Schulunterrichtes auf die der alten Bezeichnung ent=
> sprechenden Tagesstunden zu verlegen ist, so daß (abge=
> sehen von einzelnen, diesseits bereits früher zugelassenen
> und auch jetzt noch gerechtfertigten Ausnahmen) der
> Unterricht auf dem Lande des Morgens in der
> Zeit von 7-10 oder 11 Uhr, des Nachmittags von 1-3
> oder 4 Uhr; in den Städten in der Zeit von
> 8 bis 11 oder 12 Uhr, bezw. von 1 oder 2-4 Uhr
> abgehalten wird.
> Sollten die für den Schulbesuch der auswärtigen
> Kinder in Betracht kommenden Wegeentfernungen,
> oder die Lage des Morgengottesdienstes, bezwi=
> die Rücksicht auf die am selbigen Orte bestehenden
> höheren Schulen eine andere Festsetzung für den
> Beginn des Morgenunterrichtes erheischen, so ermäch=
> tigen wir Euer Hochwohlgeboren, Hochehrwürden pg, auf
> Antrag der betreffenden Schulvorstände und nach
> näherer Prüfung des Bedürfnisses die nöthige Be=
> stimmung hierüber zu treffen.
> Darüber hinaus etwa zu beantragende ander=
> weite Abweichungen bedürfen unserer Genehmigung
> im Einzelfalle.
> Für das Wintersemester bleibt weitere Bestimmung
> vorbehalten.
> Euer Hochwohlgeboren-Hochehrwürden - gg. wollen und
> bis zum 1. Juli d. Js. anzeigen, ob und evtb. welche
> besondere Bestimmungen gemäß der vorstehenden
> Anordnung Ihrerseits getroffen worden sind.
> Für die Benachrichtigung der Lehrpersonen durch=
> die Lokal-Schulinspectoren liegen die erforderlichen
> Nebenabzüge bei.
>
> Königliche Regierung,
> Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
> Trosh.
>
> Jnn. 235.
> Altenahr den 28. März 1894.
> K. G.
> dem Localschulinseclor Herrn Pfarrer
> Reuschenbach, Gemeinde Bodendorf
> zur gefälligen weiteren Veranlassung.
> Elwaize zu begründend. Abänderungsanträge
> sind baldigst einzureichen.
>
> Der Kris. Schneinprelor
> Hübung
>
> An
> die sämmtlichen Königlichen
> Herrn Kreisschulinspectoren
> des Bezirks.
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- Ausgefertigt ...
+ wer: [Regierung zu Coblenz](https://rlp.museum-digital.de/people/206375)
+ wann: 10.03.1894
+ wo: [Kurfürstliches Schloss (Koblenz)](https://rlp.museum-digital.de/oak?ort_id=84624)
## Teil von
- [Dokumente](https://rlp.museum-digital.de/series/43)
## Schlagworte
- [Anweisung](https://rlp.museum-digital.de/tag/33342)
- [Dokument](https://rlp.museum-digital.de/tag/679)
- [Schule](https://rlp.museum-digital.de/tag/13)
- [Schulinspektor](https://rlp.museum-digital.de/tag/33872)
- [Uhrzeit](https://rlp.museum-digital.de/tag/44887)
- [Unterricht](https://rlp.museum-digital.de/tag/2081)
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Stand der Information: 2022-11-09 00:42:13
[CC BY-NC-SA @ Heimatarchiv Bad Bodendorf](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/)
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