# Anweisung wie die Erhebung der Beträge für Wohnungen der vollbeschäftigten Lehrkräfte abzurechnen sind vom 10. Juni 1896
[Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf](https://rlp.museum-digital.de/institution/78)
Sammlung: [Schule](https://rlp.museum-digital.de/collection/931)
Inventarnummer: 2011_D_1-18
Beschreibung
In der Anweisung wird darauf verwiesen, dass entsprechend der Abrechnungsverfügung für die schulstatistische Erhebung die Abrechnungen zu erfolgen haben.
Material/Technik
Papier - handbeschrieben
Maße
330 x 210 mm
## Abschrift
### Original: Deutsch
> Königliche Regierung,
> Abtheilung für Kirchen - und Schulwesen.
> II. 5455.
> Coblenz, den 10. Juni 1896.
>
>
> Im Anschlusse an unsere Verfügung vom 2. ds.
> Mts. II. 5162 bemerken wir noch besonders, daß bei der
> letzten schulstatistischen Erhebung im Jahre 1891 trotz der
> gegebenen Anleitung die Beträge für Wohnung und
> Feuerung der vollbeschäftigten Lehrkräfte vielfsach unter
> den sächlichen Schulunterhaltungskosten der Nachwei=
> sung II nicht zur Eintragung gelangt sind. Um
> diesen Fehler bei der vorliegenden Erhebung zu
> vermeiden, und um diesbezügliche Rückfragen
> zu ersparen, weisen wir hiermit nochmals aus=
> drücklich darauf hin, daß nach No. 4 der „Beson=
> deren Bestimmungen zur Ausfüllung der Nachwei=
> sung IV in den Spalten 22 -27 dieser Nachweisung die
> Werthe für den Lehrpersonen in natura gewährte Frei
> Wohnung und Feuerung oder etwaige Mieths- und
> Feuerungsentschädigung oder, wenn beide Fälle nicht
> zutreffen, die für Beschaffung von Wohnung und Feuerung auf=
> zuwendenden und nach No. 3 der „Besonderen Bestim=
> mungen zur Ausfüllung der Nachweisung III bei der Be=
> messung der persönlichen Kosten von der Gehaltssumme
> in Abzug gebrachten Geldwerthe aufgeführt worden
> müssen.
> Ferner ersuchen wir, das inzwischen dort eingegan=
> gene Formular -Material zur Ausführung der schul=
> statischen Erhebung am 27. ds. Mts. für den dortigen
> Bezirk mit Ausschluß der Stadtgemeinden: welchen die er=
> forderlichen Zählgagiere unmittelbar zugesandt worden
> sind, unverzüglich auf seine Zinlänglichkeit genau zu
> prüfen, und etwaigen Mehrbedarf spätestens binnen 8 Ta=
> gen bei und anzuzeigen.
> Abdrücke dieser Verfügung für die Lokalschulinspectoren
> liegen in der erforderlichen Anzahl bei.
>
> Kort.
>
> An
> den königlichen Herrn Kreisschulinspector
> zu
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- Ausgefertigt ...
+ wer: [Königliche Regierung Koblenz](https://rlp.museum-digital.de/people/208325)
+ wann: 10.06.1896
+ wo: [Kurfürstliches Schloss (Koblenz)](https://rlp.museum-digital.de/oak?ort_id=87429)
## Schlagworte
- [Abrechnung](https://rlp.museum-digital.de/tag/4802)
- [Anweisung](https://rlp.museum-digital.de/tag/33342)
- [Dokument](https://rlp.museum-digital.de/tag/679)
- [Wohnung](https://rlp.museum-digital.de/tag/8855)
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Stand der Information: 2023-06-13 05:42:39
[CC BY-NC-SA @ Heimatarchiv Bad Bodendorf](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/)
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