Mietvertrag für eine Wohnung an der Guntersblumer Überfahrt vom 10. September 1926 zwischen der Freiherrlich Heyl zu Herrnsheim'schen Verwaltung und Herr Müller.
Die Wohnung besteht aus zwei Zimmer und eine Küche.
Haus-Ordnung
Fotokopien
Der original Vertrag befindet sich im Privatbesitz.
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