Drei Akten bezüglich der Rhein Anlegerrampe in Guntersblum gegenüber der Insel Kühkopf
1. Vertrag zwischen derm Großherzoglichen Wasserbauamt Worms und der Freiherrlich Heylschen Verwaltungs-Direktion zu Worms datiert am 18. Mai 1893 über die Herstellung einer Anlanderampe und eines Winterhafens und die Aufteilung der Kosten
(48920 Mark) zwischen den beiden Parteien.
2. Mitteilung des Großherzoglichen Wasserbauamtes Worms an die Freiherrlich Heylsche Verwaltungs-Direktion zu Worms datiert den 5. Juli 1894 über die Zusendung des vom Großherzoglichen Ministerium der Finanzen genehmigten Vertrags und die Aufforderung, dass die Arbeiten im laufenden Jahr ausgeschrieben und ausgeführt werden sollen.
3. Mitteilung des Großherzoglichen Wasserbauamtes Worms an die Freiherrlich Heylsche Verwaltungs-Direktion zu Worms datiert den 28. November 1895 über die Übergabe des fertiggestellten Winterhafens an Ort und Stelle zum 3. Dezember des Jahres und genaue Angabe der Zugverbindung mit dem die Beamten nach Guntersblum kommen werden.
Handschriftlich mit Bleistift vermerkt ist die Bezahlung von 4300 Mark am 16. Juli 1896
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