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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Schriftgut - Lebensmittelmarke, Bezugsschein [2018/0002/001]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202207/17121641691.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Landes-Fleischkarte August 1916

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Beschreibung

Königreich Bayern Landes-Fleischkarte August 1916
Heft mit 22 Seiten:
8 Seiten mit 8 Marken zu je 20g = 1280 g
8 Seiten mit 6 Marken zu je 25g = 1200 g
4 Seiten mit 6 Marken zu je 50g = 1200 g
2 Seite mit 4 Marken zu je 100g = 800 g
In Summe sind dies 4480 g Fleisch

Das Heft ist komplett erhalten

Komplette Beschriftung siehe Transkript.

Material/Technik

Papier / Druck, Handschrift, Stempel

Maße

Länge: 5,3 cm, Breite: 10,2 cm, Stückzahl: 1, Seitenzahl: 22

Abschrift

Original: Deutsch

Beschriftung Vorderseite: KÖNIGREICH BAYERN Landes-Fleischkarte. Inhaber: jun Becker (eigenständige Unterschrift) in Freinsheim Kommunalverband Bad Dürkheim Nicht übertragbar! Bestimmungen auf der Rückseite beachten! Gültig vom 26. Aug. bis 20- Oktob. 1916 Beschriftung der Innseite der vorderen Umschlagseite: Das Heft enthält Marken für 4480 gr. Beim Einkauf von Fleisch und Fleischwaren müssen abgegeben werden: für 100gr rohes Fleisch von Schlachtvieh jeder Art ohne Knochen, Schinken und Dauerwurst 150 gr Fleisch von Wild und Geflügel 50 gr Herz, Leber, Lunge, Milz, Kutteln, Leber- käs, gewöhnliche Leber- und Blutwurst, Kriegswurst 50 gr alles übrige Fleisch mit eingewachsene Knochen, fleisch- und Wurstware, Bries, Hirn, Nieren usw. 120 gr Beschriftung der Innenseite der hinteren Umschlagseite: Beim Einkauf von Wild und Geflügel im Fell oder Federkleid müssen abgegeben werden: 1 Hase ... 1000 gr 1 Gans ... 2000 gr 1 Ente .... 800 gr 1 Huhn (Henne) ... 600 gr 1 Hahn ...400 gr Beschriftung der Rückseite: Die Karte ist nur gültig, wenn sie die eigenhändige Unterschrift des Inhabers oder des Haushaltungsvorstandes trägt. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. wir bestraft 1. wer Fleikarten oder Fleischmarken an einen Unberechtigten abgibt, wer Fleischkarten oder Fleischmarken verwendet, die es sich auf unrechtmäßige Weise verschafft hat, 2. wer Fleisch, Fleischwaren, Wild oder zahmes Geflügel an Verbraucher anders als gegen die der Gewichstsmenge entsprechende Zahl von gültigen Fleischmarken abgibt, 3. wer als Verbraucher die genannten Gegenstände erwirbt, ohne die der Gewichtsmenge entsprechende Zahl gültiger Fleischmarken abzuliefern.
Karte
Hergestellt Hergestellt
1916
Königreich Bayern
Ausgefertigt Ausgefertigt
1916
Kommunalverband Bad Dürkheim
Bad Dürkheim
1915 1918
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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