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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Schriftgut - Lebensmittelmarke, Bezugsschein [2021/0125/075]
Rationierung gewisser Verbrauchsgüter 28.08.1939 (Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. / Hans-Günter Förster (CC BY-NC-SA)
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Rationierung gewisser Verbrauchsgüter 28.08.1939

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Beschreibung

NSZ Rheinfront, Montag, 28. August 1939

Vorsorgliche Maßnahmen
Rationierung gewisser Verbrauchsgüter

Der Artikel stellt im ersten Teil nüchtern das Regelwerk und die Mengen der bewirtschafteten Güter dar.

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Auf Grund der Ausweiskarten, die den Verbrauchern im Laufe des gestrigen Tages als Bezugsschein zugestellt worden sind, können im einzelnen folgende Mengen, und zwar in den ersten vier Wochen gleichmäßig je Kopf der Bevölkerung bezogen werden:
Fleisch oder Fleischwaren, auch in Konserven, 700g je Woche oder auf jeden der 12 Abschnitte der Ausweiskarte 235 Gramm.
Milcherzeugnisse, Oele oder Fette, 60g je Tag.
Zucker 280 Gramm je Woche.
Marmelade 110 Gramm je Woche; statt Marmelade können auch 55 Gramm Zucker je Woche bezogen werden.
Graupen, Grütze, Grieß, Sago oder sonstige Nährmittel 150 Gramm je Woche.
Kaffee oder Kaffe-Ersatzmittel (ein Achtel Pfund) 63 Gramm je Woche.
Tee 20g je Monat.
Milch 0,20 Liter je Tag (einer der vier Milchabschnitte des Bezugsscheines gilt immer für eine Woche).
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Im zweiten Teil des Artikels wird versucht, diese Maßnahmen nicht als Notmaßnahme darzustellen, sondern:
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Der nationalsozialistische Staat ist ein Staat der Gerechtigkeit, der jedem Volksgenossen seinen ausreichenden Teil an der gesamten Nahrungsmenge sichert. Diese Maßnahme der Bewirtschaftung einzelner Arten von Lebensmitteln sind keine Notmaßnahmen, sondern vorsorgliche Maßnahmen. Der nationalsozialistische Staat ist gewillt und fähig, mit der gegenwärtigen gespannten Situation, die Konfliktmöglichkeiten in sich birgt, fertig zu werden. Er läßt sich von den Ereignissen nicht überraschen, sondern er sorgt rechtzeitig vor.
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Der gesamte Text ist im Transkript hinterlegt

Material/Technik

Papier / Druck

Maße

Länge: 54,0 cm, Breite: 36,3 cm, Stückzahl: 1

Abschrift

Original: Deutsch

NSZ Rheinfront, Montag, 28. August 1939 Vorsorgliche Maßnahmen Rationierung gewisser Verbrauchsgüter Lebensmittelkarten für bestimmte Warengattungen - Zur Sicherung gerechter Verteilung Berlin, 28. August Um eine gerechte Verteilung lebenswichtiger Verbrauchsgüter an alle Verbraucher sicherzustellen, ist für gewisse Lebensmittel, ferner für Seife und Hausbrandkohle sowie lebenswichtige Spinnstoffwaren und Schuhwaren eine allgemeine bezugsscheinpflicht eingeführt worden. Danach dürfen die genannten Verbrauchsgüter an Verbraucher nur noch gegen behördliche Bescheinigung über die Bezugsberechtigung (sogenannte Bezugsscheine) abgegeben und von ihnen bezogen werden. Für Lebensmittel, Seife und Hausbrandkohle werden von den Behörden als Bezugsscheine zunächst sogenannte Ausweiskarten mit einer Gültigkeitsdauer von vier Wochen ausgegeben. Zusammen mit den Bezugsscheinen wird ein Merkblatt zugestellt, das über die wesentlichsten Einzelheiten der Verbrauchsregelung Auskunft gibt. Entgegen dem Inhalt des Merkblattes und der Ausweiskarte sind von der bezugsscheinpflicht vorläufig ausdrücklich ausgenommen neben eiern die Grundnahrungsmittel Brot, Weizenmehl, Roggenmehl und Kartoffeln. Diese Lebensmittel können so wie bisher ohne Bezugsschein abgegeben und bezogen werden. Gaststätten und Anstalten erhalten für die von ihnen zu beherbergenden Personen bezugsscheinpflichtige Waren ebenfalls gegen Bezugsscheine, die bei der Gemeindebehörde besonders zu beantragen sind. Die Abgabe von Speisen in Gaststätten erfolgt bis auf weiteres bezugsscheinfrei. Der Einzelhandel wird über seine Pflichten ebenfalls durch ein Merkblatt unterrichtet, das ihm durch Beauftragte der Gemeindebehörde zugestellt wird. Mit dem Merkblatt wird ein Einlageblatt verteilt, auf dem die bezugsfähigen Höchstmengen bezeichnet sind. Dieses Einlageblatt ist in den Einzelhandelsgeschäften an deutlich sichtbarer Stelle auszuhängen. Ueber wichtige Fragen, die mit der Verbrauchsregelung zusammenhängen, wird laufend in der Tagespresse und im Rundfunk berichtet. Der Einzelhandel wird ferner für die Erfüllung seiner Aufgaben die notwendigen Richtlinien unmittelbar von den Behörden erhalten. Da für die Unterrichtung aller Beteiligten Sorge getragen wird, wird gebeten, die Behörden nicht unnötig mit Fragen zu überlaufen, die sie nur von der Erledigung ihrer eigentlichen Aufgaben abhalten. Es wird geprüft, ob bereits in nächsten Tagen gewisse Lockerungen erfolgen, insbesondere einzelne Waren von der bezugsscheinpflicht ausgenommen werden können. Die Einteilung Auf Grund der Ausweiskarten, die den Verbrauchern im Laufe des gestrigen Tages als Bezugsschein zugestellt worden sind, können im einzelnen folgende Mengen, und zwar in den ersten vier Wochen gleichmäßig je Kopf der Bevölkerung bezogen werden: Fleisch oder Fleischwaren, auch in Konserven, 700g je Woche oder auf jeden der 12 Abschnitte der Ausweiskarte 235 Gramm. Milcherzeugnisse, Oele oder Fette, 60g je Tag. Zucker 280 Gramm je Woche. Marmelade 110 Gramm je Woche; statt Marmelade können auch 55 Gramm Zucker je Woche bezogen werden. Graupen, Grütze, Grieß, Sago oder sonstige Nährmittel 150 Gramm je Woche. Kaffee oder Kaffe-Ersatzmittel (ein Achtel Pfund) 63 Gramm je Woche. Tee 20g je Monat. Milch 0,20 Liter je Tag (einer der vier Milchabschnitte des Bezugsscheines gilt immer für eine Woche). Zu diesen Mengen werden zusätzlich abgegeben: 1. für Kinder unter 6 Jahren 0,50 Liter je Tag auf Grund einer Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, d. h. insgesamt 0,7 Liter je Tag. 2. für werden und stillende Mütter 0,30 Liter je Tag, ebenfalls auf Grund einer Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, d. h. also insgesamt 0,5 Liter je Tag. 3. für Schwerst- und Schwerarbeiter Milcherzeugnisse, Oele oder Fette 50g je Tag und Fleisch 490 Gramm je Woche, d. h. also insgesamt 1190 Gramm Fleisch die Woche. Wals als Schwerst- und Schwerarbeiter gilt, wird durch besondere Anordnung bekanntgegeben. Kernseife 125 Gramm je vier Wochen oder Schmierseife 200 Gramm je vier Wochen oder Haushaltsseife in verkleinerter Form 125 Gramm je vier Wochen. Alles zu erhalten auf Abschnitt „Seife I.“ Seifenpulver 250 Gramm je vier Wochen oder Schmierseife 200 Gramm je vier Wochen oder Haushaltsseife in verkleinerter Form 125 Gramm je vier Wochen oder Waschmittel 100 Gramm je vier Wochen. Ebenfalls zu erhalten auf den Abschnitt „Seife II.“ Die bezugsfähigen Mengen an Hausbrandkohle werden von den unteren Verwaltungsbehörden besonders bekanntgegeben. Bezugsscheinpflichtige Spinnstoffwaren sind Oberbekleidung für Männer und Frauen, Leib-, Bett- und Haushaltswäsche sowie Meterware in Geweben und Gewirken. Ob die bezugsscheinpflicht für Spinnstoff- und Lederwaren gelockert werden kann, wird noch geprüft. Jedem das Seine Hamsterer und Geldsackvorteile ausgeschaltet auf diesen Bezugsscheinen, die von einer vorsorglichen Staatsführung natürlich schon längere Zeit bereitgehalten wurden, sind einige Lebensmittel angegeben, die auch in Zukunft ohne Bezugsschein abgegeben und so freihändig wie bisher verkauft werden. Das sind vor allem Kartoffeln, Brot, Weizenmehl, Roggenmehl. Also die Grundnahrungsmittel, das Brot , die Kartoffel und das Mehl sind überall frei zu kaufen, obwohl auf den Bezugsscheinen, die am Sonntag verteilt wurden, auch Abschnitte für Brot, Kartoffeln, Mehl usw. vorgedruckt sind. Auch der Bezug von Obst und Gemüse bleibt völlig frei. Diese Grundnahrungsmittel sind in so besonders reichlichem Maße vorhanden, daß eine Rationirung nicht stattfinden braucht. Um ein Beispiel zu nennen: Deutschland besaß in dem Augenblick, als die neue Ernte noch nicht in die Scheuern gebracht war, einen Getreidevorrat von 8,6 Millionen Tonnen. Das bedeutet: Genau so viel Getreide, wie das deutsche Volk in einem ganzen Jahr aufißt, hatte es in Vorrat, bevor es an die neue Ernte geht, die als eine außerordentlich gute Ernte bezeichnet wird. Außer diesen wesentlichen Grundnahrungsmitteln, die besonders reichlich vorhanden sind und für die die ausgegebenen Bezugsscheine deshalb nicht benutzt zu werden brauchen, gibt es noch eine Reihe anderer Nahrungsmittel, die im Interesse der wirtschaftlichen und damit auch der politischen Unabhängigkeit und Freiheit des Reiches bewirtschaftet werden müssen. Diese Güter sind Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse, Oele und Fette, Zucker und Marmelade, Graupen und ähnliche Nährmittel, Kaffee, Tee, Seife und Hausbrandkohle. Das nationalsozialistische Deutschland, das sich freigemacht hat von jeder wirtschaftlichen und politischen Gewalt eines anderen Landes, ist nicht gewillt, den Verbrauch an diesen Gütern dem Spiel des Zufalls oder der Firigkeit des einzelnen Verbrauchers oder gar eines größeren oder kleineren Geldbeutels zu überlassen. Alle diese Güter stehen in ihrer Gesamtheit in einem für die Ernährung des ganzen Volkes ausreichenden Umfang zur Verfügung. Deshalb hat auch das ganze Volk ein Anrecht auf sie. Nicht derjenige soll außer den Grundnahrungsmitteln, die jeder hat, von diesen Dingen mehr zu essen bekommen, der die Zeit hat, von Laden zu Laden zu laufen und zu hamstern, während andere, die keine Zeit haben, leer ausgehen - sonder jeder soll seinen Teil von diesen Gütern bekommen. Kinder, stillende Mütter, Kranke und diejenigen Personen, bei denen besondere Verhältnisse vorliegen, können auf Antrag bei ihrer zuständigen Gemeindebehörde insbesondere für Milch Sonderzuteilungen erhalten. Der nationalsozialistische Staat ist ein Staat der Gerechtigkeit, der jedem Volksgenossen seinen ausreichenden Teil an der gesamten Nahrungsmenge sichert. Diese Maßnahme der Bewirtschaftung einzelner Arten von Lebensmitteln sind keine Notmaßnahmen, sondern vorsorgliche Maßnahmen. Der nationalsozialistische Staat ist gewillt und fähig, mit der gegenwärtigen gespannten Situation, die Konfliktmöglichkeiten in sich birgt, fertig zu werden. Er läßt sich von den Ereignissen nicht überraschen, sonder er sorgt rechtzeitig vor. Darum ist die jetzt eingeführte Ordnung des Bezuges einiger Verbrauchsgüter ein Zeichen des unbedingten Selbstbehauptungswillens des deutschen Volkes und ein Mittel zu Wahrung der Freiheit seines Handelns.
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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