Wegen erhöhten Bedarf
Zusatzkleiderkarte für Jugendliche Anträge bis zum 1. April beim Wirtschaftsamt
Berlin, 7. März
Jugendliche haben allgemein einen erhöhten Bedarf an bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren, der auf Grund der Bezugsmöglichkeiten nach der Reichskleiderkarte nicht immer in dem notwendigen Umfange gedeckt werden kann. Deshalb hat der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft für die Jugendlichen, die in der Zeit vom 2.11.1922 bis 1.11.1925 geboren sind, eine besondere "Zusatzkleiderkarte für Jugendliche" eingeführt, die auf Antrag ausgegeben werden wird.
Die Zusatzkleiderkarte ist nur in Verbindung mit der zugehörigen Reichskleiderkarte des Jugendlichen gültig. Sie enthält 60 Bezugsabschnitte im Sinne der Reichskleiderkarte, zwei Bezugsnachweise für Strümpfe oder Socken und zwei Bezugsrechte auf Nähmittel im Gegewiert von je 0,20 RM. Auf die Bezugsabschnitte können Spinnstroffwaren nach Maßgabe des Warenwertverzeichnisses der zugehörigen Reichskleiderkarte bezogen werden. Sämtliche Bezugsabschnitte sind sofort fällig; sie behalten jedoch Geltung bis zum 31. Oktober 1940.
anträge auf Ausstellung einer Zusatzkleiderkarte müssen von den Jugendlichen selbst oder von ihren gesetzlichen Vertretern bis zum 1. April 1940 bei dem zuständigen Wirtschaftsamt gestellt werden. In dem Antrag muß das Geburtsdatum des Jugendlichen angegeben werden.
Bezugsscheine für bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren, die seit Einführung der Reichskleiderkarte an die in Betracht kommenden Jugenlichen bereits ausgegeben worden sind, werden auf die Zusatzkleiderkarte angerechnet.
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