Dieser "Gautschbrief" ist ein Druck auf Pergamentpapier. Er ist an zwei Holzstäben mit Holzkugeln am Ende und einer Schnur zum Aufhängen befestigt. Diese Urkunde trägt ein Siegel aus Siegellack und das Buchdruckerwappen mit schwarzem Doppeladler, der einen Winkelhaken hält. Diese Urkunde würdigt Herrn Karl-Heinz Kindgen als "Jünger der wohledlen schwarzen Kunst und Hüter von Gutenbergs immateriellem Erbe". Es wurde festgehalten, dass "in gebührlicher Weise" an Herrn Kindgen "die Wasser-Tauff" vollzogen wurde.
Auf der Urkunde haben u.a. der Gautschmeister, der 1. und 2. Packer, der Schwammhalter und 5 Zeugen unterschrieben.
Das Gautschen ist eine bis ins 16. Jahrhundert rückverfolgbarer Buchdruckerbrauch, bei dem ein Lehrling nach bestandener Abschlussprüfung im Rahmen einer Freisprechungszeremonie in einer Bütte untergetaucht, oder auf einen nassen Schwamm gesetzt wurde. Der Begriff „gautschen“ stammt ursprünglich aus der Fachsprache der Papiermacher und steht für das Herauspressen von Wasser aus Papierbahnen.
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