Dreiseitiges Dokument mit einer Neufassung des Gesetztes zur Erfassung des Fremdenverkehrs. Das aus der Zeit des Dritten Reiches geltende Gesetz wurde durch die Neufassung ersetzt.
Unter Zweck und Rechtsgrundlage steht:
Der Fremdenverkehr hatte für das Gebiet Rheinland-Pfalz als ausgesprochenes Reise- und Erholungsland in der Vorkriegszeit eine große wirtschaftliche Bedeutung und kann, da das Beherbergungsgewerbe als Schlüsselgewerbe anzusprechen ist, erheblich dazu beitragen, die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu beleben. Voraussetzung für eine vorausschauende Lenkung des Fremdenverkehrs und sinnvolle Planung jeder Arbeit für den Fremdenverkehr ist aber das Vorhandensein und die Auswertung einer zuverlässigen und schnell arbeitenden Fremdenverkehrsstatistik auf gesetzlicher Grundlage. Unter Würdigung dieser Tatsachen ist das nachstehend im Wortlaut wiedergegebene Landesgesetz erlassen worden.
Im Gesetz wird festgelegt welcher Personenkreis zu erfassen ist, welche Betriebe meldepflichtig sind, wie oft diese Meldung zu erstatten ist und welche Stelle die Erhebung durchzuführen hat. Im Anhang ist die Ausfüllung des Vordruck=Meldebogen beschrieben
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