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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/01]
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"Tags-Neuigkeiten No. 1 bis 5"; 20. Juli 1833

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Beschreibung

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 1 - 5 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 20. Juli 1833, 12 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832 am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

In diesen ersten Nummern, die zusammengefasst am 20 Juli 1833 erschienen, wird als "Einleitung" die Vorgeschichte dieses Prozesses dargelegt. Das Appellationsgericht in Zweibrücken, das sich mit den Vorgängen um das Hambacher Fest befasste, verwies in einem Urteil von 26. Mai 1833 die "Fälle" (gegen Siebenpfeiffer, Wirth u.a.) an den außerordentlichen Assisenhof zu Landau. Da Unruhen zu erwarten waren, wurde die Garnisonsstadt Landau wegen des dort stationierten Militärs für den Prozess gewählt.
Es folgen Auszüge aus dem "Anklage-Act" gegen die Protagonisten Wirth, Siebenpfeiffer, den Pfarrer Hochdörfer, C. Scharpff, J.P. Becker, den Drucker J.F. Rost, den Kaufmann Baumann, E. L. Große, D. Pistor, F. Schüler, J. Savoye, F. Geib, G. Eifler. Große, Pistor, Savoye, Schüler und Geib waren übrigens geflohen und daher wurde gegen sie in Abwesenheit verhandelt.
Zu den einzelnen Namen sind mehr oder weniger ausführlich die entsprechenden Anklagepunkte aufgeführt. Vornehmlich wurde den Angeklagten eine "Anreizung zum Umsturz" gegen die bestehenden Verfassungen und Regierungen vorgeworfen.

Material/Technik

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Maße

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Abschrift

Original: Deutsch

1833 Tags - Neuigkeiten, während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau. Nro 1-5. Landau, den 20. Juli 1833 Als Einleitung zu den Tags-Neuigkeiten während den bevorstehenden Assisen, Verhandlungen, erscheint es nöthig einige Momente aus dem Anklage-Akt den verehrten Lesern dieses Blattes mitzutheilen: Das k. b. Appellalionsgericht des Rheinkreises hat in seiner Anklage-Kammer durch Urtheil vom 26. Mai 1833 über nachbezeichnete Individuen, denen verschiedene Verbrechen zu Last gelegt werden, Anklage erkannt, dieselben vor die Assisen verwiesen, (welche am 29. Juli l. J. in Landau, in dem zu diesem Zwecke entsprechend eingerichteten Saale des Gasthofes zum goldenen Schwanen, statt haben werden) und verordnet, daß eine Anklag-Akte gegen sie errichtet werde. Dem zufolge stellt der Generalprocurator am k. Appellationsgerichte des Rheinkreises vor, daß aus der gepflogenen Untersuchung folgende Thatsachen erhellen und zwar in Bezug auf l. Joh. Georg August Wirth, 33 Jahre alt, Journalist, zuletzt wohnhaft in Homburg. 1) Als Verfasser und Verbreiter der Druckschrift: Aufruf an die Vaterlandsfreunde in Deutschland. Durch diesen Aufruf werden die Bürger und Einwohner unmittelbar angereizt, die k. b. Staatsregierung, die k. Autorität, selbst gewaltsam, umzustürzen und zu verändern, um in ganz Deutschland eine andere Verfassung einzuführen, welche Provocation jedoch ohne Erfolg geblieben ist. Im Eingange und zur ersten Hälfte dieses Aufrufes wird der Hass gegen die jetzigen monarchischen Verfassungen, gegen die jetzigen Souveraine angefacht, der dermalige Zustand als unerträglich geschildert, dann der Mangel an Thätigkeit zum Vorwurf gemacht. „Das deutsche Volk schreckt mit fieberhafter „Furcht vor eigener Thätigkeit für die Wiederweckung seines „Vaterlandes zurück, mit verzehrender Angst berechnet es „bei dem Hülferufe der geknebelten Mutter, die dem verdorbenen Ich drohenden Gefahren, und lautlos beugt es sich „unter die Peitsche der Könige etc. etc.; 2) der Rede, welche er am 27. Mai 1832 auf dem Schlosse Hambach vor versammelter Volksmenge öffentlich abgehalten. Dieser Rede nach werden die Einwohner des Königreichs Bayern und der übrigen deutschen Staaten direkt aufgereizt, die im Königreich Bayern und den andern deutschen Staaten bestehenden Regierungen und Thronfolge Ordnungen umzustürzen und zu verändern, sich gegen die k. Gewalt und Autorität der Staats-Oberhäupter zu bewaffnen, ohne daß jedoch diese Provocation Erfolg hatte. 3) AIs "Redakteur, Herausgeber und Verbreiter der Druckschrift: Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach." Wirth hat in dieser Druckschrift die auf der Bergruine zu Hambach und in der Umgebung am 27. Mai 1832 gleichwie an den vorhergehenden und nachfolgenden Tagen statt gehabten Vorfällen beschrieben und die bei jenen Gelegenheiten abgegebenen und bekannt gemachten Schriften und gehaltenen Reden wiederholt und sie abdrucken lassen; er hat hierdurch, wie er selbst zugiebt, den Inhalt dieser Hefte eigen gemacht, demnach an denjenigen Thathandlungen, wegen welcher die Redner nunmehr in Anklagestand versetzt worden, dadurch wissentlich Theil genommen, daß er mittelst Redaktion, Publikation und Verbreitung der incriminirten Schriften und Reden den Urhebern derselben in Begehung und Vollendung der straffälligen Handlungen wissentlich geholfen, die Mittel zum Zwecke herbeigeschaft oder erleichtert hat. 4) ,,Als Redakteur, Herausgeber und Verbreiter der Druckschrift: Die politische Reform Deutschlands." dieser Broschüre, welche im Allgemeinen und zum größten Theile nur eine Ausführung des Aufrufes vom 21. April 1832 Nro. 1 ist, und einen Commentar dazu bildet, reizt er die Bewohner Bayerns und der übrigen deutschen Staaten direkt auf, die bestehenden Staatsverfassungen umzustürzen und zu verändern und sich gegen die k. Gewalt zu bewaffnen, jedoch gleichfalls ohne Erfolg. II. Dr. Philipp Jakob Siebenpfeiffer, 42 Jahre alt, gebürtig aus Lahr im Breisgau; derselbe bekennt sich als Verfasser und Verbreiter 1) der Rede, welche er am 27. Mai 1832 vor der versammelten Volksmenge auf dem Schlosse Hambach abgehalten, sodann durch Druck verbreitet hat. In dieser Rede werden die Bürger und Einwohner Bayerns, so wie der übrigen deutschen Staaten direkt aufgereizt, die dermalen bestehende Staatsregierung und Verfassung umzustoßen und zu verändern, und in Deutschland selbst auf gewaltsame Art, eine andere Verfassung einzuführen, ohne daß jedoch diese Provocation einen Erfolg gehabt habe. Pag. 33. „Vaterland! Freiheit! -- ja, ein freies deutsches Vaterland—dies der Sinn des heutigen Festes, dies die Worte, „deren Donnerschall durch alle deutsche Gemarkungen drang, „den Verräthern der deutschen Nationalsache die Knochen „erschütternd, die Patrioten aber anfeuernd und stählend „zur Ausdauer im heiligen Kampfe etc. etc. 2) Des im Monate August 1832 erschienenen zweiten Bandes, erstes und zweites Heft, von der Zeitschrift „Deutschland." Auch in dieser Druckschrift hat er die Bürger und Einwohner unmittelbar angereizt, die k. Staatsregierung und die k. Autorität, selbst gewaltsam, umzustürzen und zu verändern, um in Deutschland eine andere Verfassung einzuführen, jedoch gleichfalls ohne Erfolg. Er entwickelt nämlich in der pag. 44 abgedruckten Rede die Mittel, womit die Reform Deutschlands nach den Grundzügen seiner Hambacher Rede errungen werden soll; er sagt , daß man nicht ermüden solle, im großen Kampfe zur Erreichung eines freien, würdigen Deutschlands, und setzt bei pag. 46: „Doch „nur zu, die Presse habt ihr geknebelt, dem Munde wollt „ihr ebenfalls das Schloß anlegen; gelingt es, dann bleibt „der Volksmeinung, die im Stillen fortwuchert, kein anderes Organ, als die Faust und der Pflasterstein etc. etc. 3) Der Aufsätze in Nro. 56 des Westboten, überschrieben „Nassau," und Nro. 57 desselben Blattes, überschrieben „Rheinpreußen," worin er gleichfalls durch die Aufrufe: „Wo aber geht's viel besser in Deutschland, reicht euch die „Hände, ihr deutschen Männer, und vernichtet an einem „Tage die Tyrannen, die euch nicht Väter sind, noch seyn „wollen" zum Umsturze der bestehenden Ordnung direkt aufreizt. Der Angeklagte behauptet behufs seiner Vertheidigung in seinem Verhöre vom 20. Juni v. J., daß, wer ihn einer direkten Aufreizung zum Umsturze des Thrones, der Verfassung und zur Volksbewaffnung beschuldige, dieser entweder seine Schriften nicht kenne, oder ihn wider besseres Wissen und Gewissen beschuldige. Nur keine Revolution in Deutschland, war der Nothschrei, womit seine Zeitschrift begann, und dies sey der Grundton aller folgenden Aufsätze etc. etc. Wenn man aber den Inhalt dieser seiner Reden und Druckschriften näher würdigt, so kann der Angeklagte unter seinem vermeintlichen Zwecke einer angeblichen Aufklärung und historischen Enuntation nichts Anderes verstanden haben, als Gewinnung des Beifalls und Zustimmung der Masse des Volks mittelst Täuschung und Übereilung, und dadurch Erlangung der physischen Macht, um jene Zwecke der Selbstbefreiung, des Sieges über die benannte Willkührherrschaft, der Begründung der Nationalität und Selbstständigkeit zu erreichen, denn bei aller Festigkeit und Unerschütterlichkeit des Willens des Angeklagten, die bestehende Verfassung umzustürzen, und ein anderes Regierungsgebäude nach seinem Sinne aufzuführen, reicht seine individuelle und physische Kraft nicht hin, diesen Willen zu bethätigen, und er macht sichs daher zur Aufgabe, die physische Kraft des Volkes durch wahrheitswidrige übertriebene Darstellung der Absichten der Staats-Oberhäupter und Regierungsbehörden, durch Entflammung zu Haß und Verachtung gegen dieselben und auf der andern Seite durch trügerische Verheißungen einer bessern Zukunft für sich zu gewinnen, und diese Anhäufung von Vorspieglungen und Schmähungen nennt er eine historische Enuntation oder Aufklärung zum Zwecke der Selbstbefreiung, der Erringung eines Sieges für deutsche Nationalität und Völkerfreiheit etc. etc. III. Johann Heinrich Hochdörfer, 31 Jahre alt, protestantischer Pfarrer zu Sembach. Derselbe hat in folgenden Druckschriften und Reden, als deren Verfasser und Verbreiter er sich bekennt, die Bürger und Einwohner zum Umsturze und zur Aenderung der im Königreiche Bayern und in den übrigen deutschen Staaten bestehenden Verfassungen und dadurch constituirten Regierungsgewalten und Thronfolgen so wie zur Bewaffnung gegen die k. Autorität unmittelbar aufgereizt ohne daß jedoch diese Provokation Erfolg hatte. a) Aufsatz, betittelt: „Des Deutschen Pflicht gegen sein Volk und Vaterland" etc. In diesem Aufsatze wird erinnert, daß es endlich an der Zeit sey, daß der Deutsche seine Pflicht gegen sein Volk und Vaterland erkenne, und seine letzte Kraft anstrenge, dieselbe zu erfüllen. Dieß könne geschehen, wenn sich alle Deutsche als eine Nation, als Zweige eines Stammes erkennen, und sich alle für eine Nation erklären. Es wird dann ausdrücklich zur Bürgerbewaffnung aufgefordert, um gegen den Fürsten- und Aristokraten-Despotismus die Freiheit im Innern siegend zu retten. Der Gedanke, ein ganzes Volk in Waffen, der sonst friedliche Bürger in Waffen, sey ernst, aber es gelte die endliche Erhebung der deutschen Nation zu Kraft und Würde etc. etc. b) Aufsatz, „Zuruf an die bayerische Armee." Darin weist der Verfasser zunächst auf die schwere und verhängnißvolle Zeit, in der Alle, Militär wie Bürger, leben, sowie auf die Gährung, die bei den Völkern und namentlich bei dem bayerischen Volke herrsche etc. Er fordert die Soldaten unumwunden auf, für das Volk zu kämpfen und die Waffen gegen die k. Autorität und die Staatsregierung zu kehren, indem er sagt: „Euere Mitbürger sehen in euch die tapfern Söhne "des Vaterlandes, die bereit sind, für das Volk, aber nicht, „gegen dasselbe, bis auf den letzten Blutstropfen zu kämpfen, „und daß ihr dieß seyd, dieß werdet ihr durch euer bürgerfreundliches und volksliebendes Betragen beweisen, — beweisen, damit euer Volk seinen Dank, seine Liebe, seine „Hochschätzung, seinen Segen über euch ausgießen könne „nicht aber gezwungen sey, seinen starken Arm gegen euch „zu erheben. Es ist eine schwere Zeit, nur von Gottes Geiste beseelt, können wir sie glücklich überstehen." c) Aufsatz über die Bildung patriotischer Vereine. Darin fordert er zur Einmüthigkeit, Stärkung und Begeisterung im Werke für die große Sache der Menschheit, zur brüderlichen Aneinanderschließung und Einigung, die stark und unbesiegbar mache, während die Vereinzelung der gerechten Sache den Untergang bereite, auf. „Eine solche Einigung und vaterländisches Bündniß fordere dringend die Zeit, denn die Deutschen hätten bisher bei ihrer getrennten Denkweise nicht allein den rechten Augenblick zu handeln versäumt, sondern auch der Kraft entbehrt, die den Antrieb zu Thaten gebe und alle Kräfte vereine und werkthätig auf dem Punkte sammle, dem es gelte. Dieß sey namentlich der Fall gewesen nach der Julirevolution, wo die Rheinbayern unterlassen hätten, auf eine Radicalreform der Verfassungsurkunde zu dringen." etc. 6) Rede nebst Adresse, welche der Angeklagte am 27. Mai v J. auf dem Hambacher Schlosse abgehalten, und Aufsatz „die Früchte des 27. Mai In der Rede wird der Zweck der Versammlung dahin angegeben, sich gegenseitig den Schmerz, den Kummer, den bittern Unmuth zu bekennen, der allen Völkern Europa's und namentlich den deutschen Volksstämmen das Herz zerreiße, über die kühne Zertretung ihrer heiligen Rechte, die sie von ihren Machthabern bisher haben erdulden müssen, sich zu bekennen, daß sie allesamt nach der Stunde der Erlösung aus der Schmach, aus der geistigen und leiblichen Erniedrigung seufzen, in welche sie das deutsche Volk und alle Völker Europa's von einer Hand voll Menschen hinabgedrückt sehen müssen, vor deren Frevelthaten an der Menschheit, an Pflicht und Sittlichkeit die Hölle selbst er, beben müsse etc. etc. Er bezeichnet die dermaligen Verfassungen und Regierungen, und besonders die von Bayern, als die alleinige Quelle alles Uebels, und reizt an, auf dem Wege der aussern Gewalt die Völkerfreiheit zu erkämpfen etc. etc. Die Früchte des 27. Mai, durch Ermunterung zum muthigen Auftreten gegen den Despotismus offene Provocation zur Aenderung der dermalen bestehenden Staatsverfassungen. Man beginne da, wo die Willkühr, die unumschränkte Herrschergewalt der Menschheit zertritt, wenigstens einmal den literarischen Kampf, den Kampf der Petitionen und Reklamationen, man stehe den etwaigen Verfolgungen der Machthaber, die daraus erfolgen werden, mit Muth und Standhaftigkeit, man bekämpfe die Censur, diese Geistesmörderin mit entschiedener Festigkeit, man wage es, die Anmaßung der Lohnknechte der Gewalt zu Paaren zu treiben, die gleisnerischen Prediger der Ruhe, der Mäßigung, der Besonnenheit und dergleichen zum Schweigen zu bringen, und die Bahn wird gebrochen seyn. Die Vertheidigung des Angeklagten besteht darin, daß der Sinn seiner Aufsätze sey, die deutschen Staaten und Volksstämme durch eine National-Verfassung zu vereinigen und zu verbinden, welche Verfassung blos auf dem Wege politischer Bildung und der friedlichen, gesetzlichen Mitwirk-samkeit aller Regierungen dieser Staaten erzielt werden soll, und der Aufruf zur eigenmächtigen Bewaffnung bezwecke nur, sich zu rüsten gegen Angriffe für den Fall der Nothwehr etc. etc. Auch für diesen Angeklagten liegen in den Akten keine Milderungs-, wohl aber die erschwerenden Gründe, daß er wegen seiner Nachläßigkeit in Dienstverrichtungen, unanständigen Betragens gegen Vorgesetzte im Amte, wegen Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse, wegen unruhigen, anmaßenden, trotzigen Benehmens schon mehrere Zurechtweisungen und Verweise erhalten habe, dann daß er durch Konsistorial-Rescript vom 17. Jänner 1832 wegen pflichtwidrigen Verfahrens, offenbarer Amtsvernachläßigung und förmlicher Widersetzung gegen kirchliche Behörden auf die Zeit von 6 Monaten von der Ausübung aller Pfarramtlichen Functionen suspendirt worden. Als Geschworne nennt man die HH. Westhofen, Forstmeister v. Bergzabern. Klein, Bürgermeister v. Capellen. Wendecker, idem v Gleiszellen und Gleishorbach. Haas, Notar v. Landstuhl. Lehmann, Hypothekenbewahrer v. Frankenthal. Margraff, Kantonsarzt v. Germersheim. Brunner Franz, v. Rheinzabern. Neckerauer. v. Großkarlbach. Erdmann, Rentmeister v. Dürkheim. Rarquet, Bürgermeister v. Ollerberg. Rebenack, Domänen - Inspektor v Speyer. Jakob Jakob, Stadtrath v. Kaiserslautern. Bettinger, Kantonsarzt v. Lauterecken. Lederle Franz, Bürgermeister v. Maikammer. Will, Notar v. Kaiserslautern. Dechen, Domänen,-Inspektor v. Zweibrücken. Mayer Johann, v. Omersheim. Adt Peter, Dosenfabrikant b. Ensheim, Henne, Wirth v. Haßloch Mohr, Ackersmann v. Geinsheim. Schmitt, v. Haßloch. Scharrenberger, Kantonsarzt v. Pirmasens. Lichtenberger, Tobaksfabrikant v. Speyer. Klein, v. Dörrenbach. IV. Christian Scharpff, 27 Jahre alt, Kandidat der Philologie, gebürtig und wohnhaft zu Homburg; derselbe bekennet sich als Verfasser: a) Des Liedes: „Vaterland im Schwerdter-Glanze „Strahlte Hoffnung jugendlich." b) Der Rede, welche er am 27. Mai v J. auf dem Hambacher Schlosse abgehalten hatte. Er hat durch dieses Lied und durch diese Rede die Bürger und Einwohner unmittelbar angereizt, die königl. Staatsregierung und Autorität, selbst gewaltsam, umzustürzen und zu verändern, und in ganz Deutschland eine andere Verfassung einzuführen, welche Provocation jedoch ohne Erfolg geblieben, indem er im dritten Verse besagten Liedes die Völker aufruft, zu wachen, weil die Zeit, wo die Macht der Throne von Land zu Land falle, nahe, und Gottes Segen zum Gelingen des muthigen Ringens zum Umsturze der Throne anruft, indem er im vierten und fünften Verse die Männer auffordert, sich selber den Weg zu bahnen zu der Freiheit stolzem Port, da die fürstliche Lüge und der Despoten fluchwürdiger Bund nicht volle Freiheit gäben, zu schwören: Freiheit oder Tod, und dem heiligen Schwure treu zu bleiben, etc. etc. Im Eingang seiner Rede trägt er vor, daß eine Umwälzung der bestehenden Ordnung sowohl aus politischen Ereignissen als aus den Forderungen der Vernunft und der Civilisation hervorgehen müsse etc. etc. und stellte ferner, um die Gemüther aufzuregen, die versäumte politische Umwälzung nachzuholen, die Behauptung auf, von den Königen sey nichts zu hoffen, die Fürsten seyen Heuchler, Betrüger und Unsinnige auf dem Throne, bei denen Vernunft und Redlichkeit unmöglich sey etc. und indem er durch diese Behauptung, daß von den Fürsten aus Unverstand, bösem Willen oder Herrschsucht keine Verbesserung zu erwarten sey, diese gehässig zu machen sucht, hält er als Heilmittel eine gewaltsame Umwälzung möglich, und, um die Gemüther hierüber weniger zu erschrecken, schiebt er die Veranlassung dieses Gewaltmittels auf die Fürsten, zeichnet sodann, um das Volk für die Anwendung desselben zu stimmen, ein grelles Bild von Armuth, Noth und Druck der Unterthanen, sowie von der Wortbrüchigkeit der Fürsten, und ruft, nachdem er diesen Zustand als empörend und schmählich geschildert hat, dem Volke mit den Worten zu: „Jetzt, oder nie mehr" gilt es, daß Deutschland zeige, ob es werth sey, aus diesem Zustande der Entwürdigung herauszutreten, oder ob es werth sey einer noch schimpflichern Sklaverei. Unglück und Schande bringe es, nicht zur Umwälzung zu helfen; an Deutschlands Männern sey es, dieses Unglück, diese Schande zu verhüten. Aus der ganzen Anlage und Fassung, dem Wörter, und Satzbau des angegebenen Liedes und der fraglichen Rede geht demnach hervor, daß sie nicht blos theoretische politische Betrachtungen und Ansichten, sondern direkte Aufreizungen zum gewaltsamen Umsturze der bestehenden Ordnung enthalten. Zu seiner Vertheidigung bringt er vor, daß er in dem incriminirten Liede und Rede nur ein öffentliches Bekenntniß seiner politischen Ueberzeugung ausgesprochen habe etc. etc. Besondere Milderungs - oder Erschwerungs - Gründe kommen in den Akten nicht vor, als daß er in der beim k. Bezirksgerichte Kaiserslautern anhängigen Untersuchung wegen Unterzeichnung einer Protestation in beleidigenden Ausdrücken gegen die Bundestagsbeschlüsse vom 28. Juni V. J. verwickelt ist. V. Johann Philipp Becker, 23 Jahre alt, Bürstenmacher zu Frankenthal; derselbe hat ebenfalls eine Rede auf dem Hambacher Schlosse, am 28. Mai 1832 vor versammelter Volksmenge gehalten, und darin die Bürger und Einwohner unmittelbar angereizt. Der Angeklagte gibt zu, diese Rede frei aus dem Gedächtnisse gehalten zu haben etc. In dieser Rede will er durch die Stellen: „Millionen ,,sind auf dem Wege zur Entwicklung bürgerlicher Freiheit, „eine Hand voll Junker wagt es, entgegen zu treten, und „während die Hand voll Junker Gewalt über Gewalt übt, „dulden es die Millionen; die beste Garantie wäre eine „allgemeine Bürgerbewaffnung. Betrachten wir den Zustand „der Dinge, wie er jetzt ist, so müssen wir auf die schlimmsten Fälle vorbereitet seyn," offenbar die Bewirtung einer allgemeinen Volksbewaffnung, um nicht, wie in dieser Rede steht, der rohen Gewalt blosgestellt und den hochverrätherischen Verfügungen der Regierungen unterworfen zu seyn, um den Protestationen, mit bewaffneter Hand gemacht, mehr Nachdruck zu geben, und die darin gemachten Forderungen durchzusetzen. Durch die darin vorgebrachten Schmähungen gegen die Regierung wegen vermeintlichen, willkührlichen, gesetzwidrigen und volksverrätherischen Verfügungen will er bezwecken, die Regierung verhaßt zu machen, ihr Ansehen und ihre Macht ganz zu schwächen und das Zutrauen in dieselbe ganz zu vernichten. Durch die Absätze: „Protestationen schaffen, oder wehrloser Bürger seyen in den Augen der Regierungen lächerIich, und wenn man protestirt, so müsse es auch Ernst seyn, die Forderungen durchzusetzen. Die Ansprüche der „Völker würden als unstatthaft abgewiesen, so lange die „Völker unbewaffnet seyen; zum Schutze der wahren Würde „der Menschheit bedürfe man nicht nur einer freien Verfassung, sondern auch einer kraftvollen Garantie derselben, „und diese Garantie wäre eine allgemeine Bürgerbewaffnung muntert und fordert er unverschleiert zur Bürgerbewaffnung gegen die Regierungen auf. Zu seiner Vertheidigung bringt er vor, daß der Zweck seiner Rede war, die Bürger zur Handhabung der bestehenden Gesetze anzufeuern etc. etc. Erschwerende oder mildernde Umstände resultieren aus den Akten nicht, doch ertheilte ihm in letzterer Beziehung die Ortsbehörde zu Frankenthal am 15. November vorigen Jahrs das Zeugniß, daß Becker immer ein braver, rechtschaffener Mann gewesen, stets den Pflichten eines guten Bürgers und Familienvaters obgelegen, und sich jederzeit dem Gesetze und den obrigkeitlichen Verfügungen bereitwillig und folgsam gezeigt habe. VIII. Jakob Friedrich Rost, 29 Jahre alt, Buchdrucker in Zweibrücken; demselben wird zu Last gelegt, daß er Aufsätze, deren Inhalt er kannte, wissentlich gedruckt, und durch öffentliche Druckschriften verbreitete, und dadurch (fast in jedem Satz) offene Anreizung zum bewaffneten Kreuzzuge für politische Befreiung der Völker (von ihren Regierungen) zum gewaltsamen Umsturz der bestehenden politischen Ordnung und der Throne, zur Verwirklichung einer volksthümlichen Centralregierung in Deutschland, aufreizte etc. etc. In seinen Verhören stellte Rost die Behauptung auf, daß er nach dem Preßedikt alles drucken dürfe, ohne dafür verantwortlich zu seyn, sobald er nur den Verfasser nenne. Da aber die §§ 4 und 6 des Preßedikts die gesetzliche Bestrafung der Preßverbrechen handhaben, die Complicitätsgrundsätze zu Gunsten der Drucker durch das Edikt nicht aufgehoben sind, der § 12 daselbst sogar sie ausspricht etc. etc., so erscheint daher Rost als Gehülfe der Abfassung, Veröffentlichung der strafbaren Aufsätze und Schriften; er ist deren Drucker, und hat sich selbst als Redakteur kund gegeben. Die Anklage gegen ihn erscheint allen Umständen nach gerechtfertigt. Milderungsgründe gibt die Untersuchung keine an Handen. IX. Melchior Philipp Carl Baumann, 37 Jahr alt, Kaufmann in Pirmasens; demselben wird zu Last gelegt, daß er Druck- und Flugschriften unter die Bewohner verbreitete und austheilte, und dieselbe durch diese Mittel direkt anreizte, die k. b. Staatsregierung, selbst mit Gewalt der Waffen umzustürzen und zu verändern, und sich gegen die k. Autorität zu bewaffnen; daß er sich Waffen verfertigen ließ, um ebenfalls die Einwohner und Bürger damit aufzureizen, welche Provocationen aber ohne Erfolg geblieben sind; daß er sich in den Wirthshäusern von Schweir und Hilst äusserte: „Wenn die Regierungen keine Concessionen geben, so mögen sie sich die Folgen der anzuwendenden Waffengewalt selbst zuschreiben , nach dem Hambacher „Feste müsse es anders werden, oder es würde losgehen etc. etc." Bei der statt gehabten Haussuchung fand man vier Polensensen, deren Blätter in aufrechter Stellung an die Stangen geschmiedet worden, — auch ließ er Kugeln gießen, — und worüber die Volksmasse beim Forttragen einer solchen Sense ausrief: „Pfui der Schande, was, unsere Sensen will man uns nehmen? etc. etc. Er hat am 12. Juni v. J. einer Bauernfrau aus der Umgegend von Pirmasens in seinem Laden beim Baumwolleverkaufe folgenden Auftrag ertheilt: „Wenn sie nach Hause kommt, so sage sie ihren Leuten, „sie sollen sich mit stechenden und schneidenden Instrumenten „versehen, die zum Stechen und Hauen gut sind, es geht „jetzt an;" und Baumanns Frau setzte bei: „Schüler hat sich für uns gewehrt, so müssen wir uns auch für ihn wehren!" Seine Vertheidigung geht dahin, daß er die Bürger und Einwohner niemals zur Aufwiegelung oder zum Aufruhre gegen die rechtmäßige Staatsgewalt angereizt oder zur Bewaffnung aufgefordert habe; daß seine Feinde sich nicht darauf beschränkten, ihn als Urheber und Beförderer von Aufwiegelung und Aufruhr hinzustellen, sondern auch seinen Credit, sein Geschäft und seine Nahrung, somit die Existenz seiner Familie zu untergraben; daß er die polnischen Sensen nur in der Absicht verfertigen ließ, um seine Person und sein Eigenthum damit zu vertheidigen, indem er sich in Folge kurz vorher erlittener Mißhandlung bedroht glaubte. Besondere Milderungs - oder Schärfungsgründe resultiren aus den Akten nicht. VI. Dr. Ernst Grosse, Journalist, zuletzt in Pirmasens wohnhaft. VII. Dr. Daniel Pistor, Journalist, gebürtig aus Bergzabern. X. Fr. Schüler, alt 42 Jahr, gebürtig zu Bergzabern , gewesener Advokat. XI. Joseph Savoye, alt 31 Jahr, von Zweibrücken, ehemals Advokat. XII. Ferdinand Geib, 29 Jahre alt, gebürtig von Zweibrücken, gewesener Advokat. Wegen unmittelbarer Aufreizung der Bürger und Einwohner, die k. b. Staatsregierung und die k. Autorität, selbst gewaltsam umzustürzen und zu verändern, und in ganz Deutschland eine andere Verfassung einzuführen, und zwar mittelst Reden, Liedern und Druckschriften, im Zweibrücker allgemeinen Anzeiger eingerückter und verbreiteter gedruckten Aufsätze etc. etc., welche Provocationen jedoch ohne Erfolg geblieben sind. Sämmtliche flüchtig. Art. 465 und 466 der peinlichen Prozeß-Ordnung, Hat man nach einem Urtheile, welches die Anklage zuläßt, des Angeklagten nicht habhaft werden können, oder stellt er sich nicht in den nächsten zehn Tagen, nach der an seinem Wohnort geschehenen Insinuation dieses Urtheils, so erlaßt der Präsident des Assisenhofes einen Befehl worin dem Angeklagten aufgegeben wird, sich in einer neuen Frist von zehn Tagen zu stellen, mit der Warnung, daß er im widrigen Falle als Widerspenstiger gegen das Gesetz erklärt; von der Ausübung seiner Rechte als Staatsbürger suspendirt, seine Güter während des Kontumazial-Verfahrens sequestrirt, daß ihm dieselbe Zeit hindurch jede richterliche Klage versagt, daß inzwischen gegen ihn weiter verfahren, und jedermann verbunden seyn soll, den Ort seines Aufenthaltes anzuzeigen. Dieser Befehl muß zugleich des Verbrechens, dessen er beschuldigt ist, und der Ordonnanz, die ihn zum Kriminalgefängnisse verweist, Erwähnung thun. Am folgenden Sonntage wird der ebengedachte Befehl (also rücksichtlich Herrn Pistor von Bergzabern, kommenden Sonntag den 28. Juli, in Bergzabern selbst) durch den Trompetenschall oder Trommelschlag verkündigt, und an dem Hause, worin der Angeklagte wohnt, an jenem des Maire und au dem Audienzsaale des Assisenhofes auf dem Eingangthore angeschlagen. XIII. Georg Eisler, 24 Jahre alt, Kandidat der Theologie, gebürtig und wohnhaft in Zweibrücken. Diesem wird zur Last gelegt, daß er die Angeklagten Schüler, Savoye und Geib als moralische Person des Central-Comite's des Preßvereins bei den ihnen angeschuldigten Verbrechen wissentlich unterstützt habe, und ihnen behilflich gewesen sey etc. etc. Eisler war Sekretär des Central-Comite's des Preß-Vereins in Zweibrücken, und hatte 22 Gulden Besoldung aus der Vereinskasse. Er führte die Correspondenz, und erforschte die Stimmung der Distrikte. Bei dem Vertrage mit Rost, wonach derselbe seinen Anzeiger dem Central-Comite zum Organ desselben hingab, übernahm, nach Rosts Angabe, Eisler und Pistor die Verantwortlichkeit der Aufsätze, welche das Central-Comite in seinem Anzeiger zu verbreiten gedachte. Er lieferte den Aufsatz: „Deutschland, Zweibrücken, 25. Juni, der zwar nicht für strafbar erkannt worden, aber doch den Versuch enthält, die Soldaten zum Ungehorsam zu verleiten etc. etc. Milderungsgründe liegen keine für den Angeklagten in der Untersuchung. Im Gegentheil hat er sich bekanntlich durch Mißachtung der Behörden und durch Verhöhnung der Farben des Reiches im höchsten Grade ausgezeichnet; auch wurde er durch Erkenntniß des k. Bezirksgerichts dahier vom 29. August vorigen Jahres, wegen Verläumdung und Beleidigung des hiesigen Bürgermeisters in Beziehung auf seine Dienstverrichtungen, zu sechswöchentlicher Gefängnißstrafe verurtheilt. Diese Thatsachen reichen wohl hin zur Begründung der erkannten Anklage. Als Supleant-Geschworne nennt man die HH. Ruhe, Advokat. Andreas Kern, Kaufmann. Molique, Domänen-Inspektor Pauli, Medicinalrath. Washeim, Glaser. Demontant, Kaufmann. Vongerichten, Kaufmann. Birel, Rentner. Guillot, Kaufmann. Müller, Rentmeister. Haas, Kaufmann. Collmar, Rentner. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________, Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Literatur

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
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Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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