museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Schriftgut - Lebensmittelmarke, Bezugsschein [2021/0126/001]
Bayerische Lebensmittelkarte: Landes-Fleischkarte Juni 1916 (Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e. V. / Hans-Günter Förster (CC BY-NC-SA)
1 / 4 Vorheriges<- Nächstes->

Landes-Fleischkarte Juni 1916

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Königreich Bayern Landes-Fleischkarte Juni 1916
Heft mit ursprünglich 22 Seiten:
10 Seiten mit 8 Marken zu je 20g
7 Seiten mit 6 Marken zu je 50g
4 Seiten mit 4 Marken zu je 100g
1 Seite mit 3 Marken zu je 100g
In Summe sind dies 4900g Fleisch

Vorhanden sind die Seiten mit Marken zu 20g und 4 Marken zu 50g

Beschriftung Vorderseite:
KÖNIGREICH BAYERN
Landes-Fleischkarte.
Inhaber: J. Gg. Zumstein
(eigenständige Unterschrift)
in Dürkheim Hs-Nr. 69
Kommunalverband Bad Dürkheim
Bestimmungen auf der Rückseite beachten!
Nicht übertragbar!

Nur gültig bis 23. Juni 1916


Beschriftung der Innseite der vorderen Umschlagseite:

Beim Einkauf von Fleisch und Fleischwaren müssen abgegeben werden:
für 100gr
1. rohes Fleisch jeder Art ohne Knochen, Schinken und Dauerwurst .... 120 gr
2. Herz, Leber, Lunge, Milz, Kutteln, Leberkäs, gewöhnliche Leber- und Blutwurst, Kriegswurst ..... 70 gr
3. alle übrigen Fleisch- und Wurstwaren, Bries, Hirn, Nieren ..... 100 gr

Beschriftung der Innenseite der hinteren Umschlagseite:

Beim Einkauf von Wild und Geflügel im Fell oder Federkleid müssen abgegeben werden:
1 Hase ... 2250 gr
1 Kaninchen ... 2000 gr
1 Rebhuhn ... 250 gr
1 Wildtaube ... 250 gr
1 Wildente ... 1200 gr
1 Fasan ... 1000 gr
1 Birkhuhn oder Haselhuhn ... 300 gr
1 Ente ... 1500 gr
1 Landhuhn 800 gr
1 Taube ... 200 gr

Beschriftung der Rückseite:

Die Karte ist nur gültig, wenn sie die eigenhändige Unterschrift des Inhabers oder des Haushaltungsvorstandes trägt.

Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. wir bestraft
1. wer Fleikarten oder Fleischmarken an einen Unberechtigten abgibt, wer Fleischkarten oder Fleischmarken verwendet, die es sich auf unrechtmäßige Weise verschafft hat,
2. wer Fleisch, Fleischwaren, Wild, Geflügel oder kaninschen an Verbraucher andes als gegen die der Gewichstsmenge entsprechende Zahl von gültigen Fleischmarken abgibt,
3. wer als Verbraucher die genannten Gegenstände erwirbt, ohne die der Gewichtsmenge entsprechende Zahl gültiger Fleischmarken abzuliefern.
Lose Marken sind ungültig.

Material/Technik

Papier / Druck

Maße

Länge: 5,5 cm, Breite: 9,7 cm

Karte
Hergestellt Hergestellt
1916
Königreich Bayern
Herausgegeben Herausgegeben
1916
Kommunalverband Bad Dürkheim
Bad Dürkheim
1915 1918
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.