1 Große Kurkarte (für Fremde) für die Kurzeit 1909
1 Große Kurkarte (für Fremde) für die Sommer-Kurzeit 1917 (16. April bis 15. Oktober 1917)
Dies Karte berechtigt zum Lösen von Bade- und Inhalations-Karte, zur Benutzung der Trinkquellen, zum Besuche der Parkanlagen, des Kurhauses und der darin befindlichen Gesellschafts-, Lese- und Spielsäle, der Tanzunterhaltungen, aller Terrassenkonzerte, des unteren Saalraumes im Konzerthaus und der sonstigen Veranstaltungen im Freien, sowie gegen Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühren zu Benutzung der Bäder u. sonstigen Kurmittel
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