Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 5. Februar 1916 in Brüssel
"Wer Druckschriften besitzt, die verbotswidrig der Zensur entzogen sind, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern sich nicht aus den Umständen ergibt, dass der Besitzer an dem Besitz der Druckschrift schuldlos ist.
Die Druckschriften selbst unterliegen der Einziehung.
Zur Aburteilung sind die Militärgerichte und Militärbehörden zuständig."
de