Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 10. Dezember 1914 in Brüssel
"Es ist verboten, Siedesalz, Seesalz und Steinsalz aus den mit dem Deutschen Reiche im Kriegszustande befindlichen Staaten unmittelbar oder mittelbar nach den besetzten Gebieten Belgiens einzuführen.
Dieses Verbot tritt sofort in Kraft."
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