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Historisches Museum der Pfalz - Speyer 1914-1918. Die Pfalz im Ersten Weltkrieg [PKS_WK_02b_068]
Verordnung, dreisprachig (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Provenance/Rights: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
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Plakat in Brüssel, Belgien, 1915

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Description

Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 30. Juni 1915 in Brüssel
"Verordnung über die Beschlagnahme des Brotgetreides, der Gerste und des Mehls aus dem Erntejahr 1915.
Ich habe mich entschlossen, die Brotgetreideernte und die anderen unter Nr 1 angeführten Erzeugnisse der Landwirtschaft dieses Jahres dem ausschliesslichen Verbrauch der Zivilbevölkerung im Bereich des Generalgouvernements zu überlassen. Zu diesem Zwecke ordne ich zunächst die Beschlagnahme der unten bezeichneten Erntevorräte nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen an. Durch die Beschlagnahme sollen Preistreibereien verhindert werden., die eine Verteuerung des Brotes zur Folge haben könnten; zugleich ermöglicht die Beschlagnahme eine gerechte und den allseitigen Bedürfnissen des Landes Rechnung tragende Verteilung der Getreidevorräte und des Mehls. Ich erwarte bestimmt, dass die belgische Bevölkerung, insbesondere die landwirtschaftlichen Unternehmer, im Hinblick auf die dem Lande ausschliesslich zugute kommenden Massnahmen, bei deren Durchführung willig mitarbeiten werden.
1.
Das in Belgien im Bereich des Generalgouvernements angebaute Brotgetreide aller Art, wie: Roggen, Weizen, Spelz, ebenso auch Gerste (Futter- und Braugerste) wird, gleichviel, ob angemengt oder mit anderen Getreiden gemengt, mit der Trennung vom Boden zugunsten der Zivilbevölkerung im Bereich des Generalgouvernements hiermit beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und das aus beschlagnahmtem Brotgetreide ermahlene Mehl (einschliesslich Dunst). Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von dieser Beschlagnahme frei.
2.
An den beschlagnahmten Vorräten dürfen, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt, weder Veränderungen vorgenommen werden, noch darf durch Verienbarung oder Vertrag über sie verfügt werden.
3.
Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und verpflichtet, alle zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen, er ist berechtigt und verpflichtet, auszudreschen.
4.
Nimmt der Besitzer beschlagnahmter Vorräte eine zur Erhaltung derselben erforderlichen Handlung innerhalb einer ihm von dem Kreischef gesetzten Frist nicht vor, so kann dieser die Handlung auf Kosten des Besitzers durch einen Dritten vornehmen lassen. Das gleiche gilt, wenn der Besitzer das Brotgetreide nicht innerhalb einer ihm von dem Kreischef gesetzten Frist ausdrischt.
5.
Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 20 000 Mark wird bestraft:
a) wer beschlagnahmte Vorräte unbefugt bei Seite schafft oder aus der Gemeinde, in der sie beschlagnahmt sind, unbefugt entfernt, wer sie beschädigt, zerstört, unbefugt verarbeitet oder verbraucht;
b) wer beschlagnahmte Vorräte unbefugt verkauft, kauft oder ein anderes Veräusserungs- oder Erwerbsgeschäft über sie abschliesst;
c) wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen widerrechtlich unterlässt oder das Brotgetreide nicht binnen der ihm gesetzten Frist ausdrischt.
Als Gerichte sind die deutschen Militärgerichte zuständig.
6.
Das beschlagnahmte Getreide wird gegen Barzahlung - bei Uebernahme - durch eine von mir einzusetztende Erntekommission angekauft und der Bevölkerung im Bereiche des Generalgouvernements zugeführt werden.
7.
Der Erlass von Ausführungsvorschriften bleibt vorbehalten."

Material/Technique

Papier, Tinte / Druck

Measurements

BxH: 72 x 110 cm

Map
Published Published
1915
Moritz von Bissing
City of Brussels
[Relation to time] [Relation to time]
1914
1913 1920
Historisches Museum der Pfalz - Speyer

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Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

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