Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 2. Oktober 1915 in Brüssel
"Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, dass die Behauptung aufgestellt und verbreitet worden ist, die Bestimmungen meiner Bekanntmachung vom 9. Januar d. J. über die Regelung der Requisitionen seien nicht innegehalten worden. Zur Begründung dieser Behauptung ist auf einzelne Fälle verwiesen worden, die bis dahin der Prüfung der zuständigen Behörden noch nicht unterbreitet worden waren und aus denen keinesfalls allgemeine Schlussfolgerungen gezogen werden können.
Derartigen Behauptungen werde ich auf das schärfste entgegentreten.
Dagegen werde ich es mir stets angelegen sein lassen, auf die genaue Befolgung der Bestimmungen meiner Bekanntmachung vom 9. Januar d. J. hinzuwirken.
Falls irgend jemand Grund zu haben glaubt, dass ihm gegenüber diese Bestimmungen nicht innegehalten worden sind, fordere ich ihn hierdurch auf, die Angelegenheit dem Kaiserlichen Generalkommissar für die Banken in Belgien, Brüssel, 28 rue de la loi zur Prüfung zu unterbreiten."
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