Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 28. Juli 1915 in Brüssel
"Zur Verhütung von Spekulationsgeschäften und Preistreibereien werden rechtliche Verfügungen jeder Art über die bei der diesjährigen Herbstschafschur fallende Rohwolle für ungültig erklärt."
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