Schein ist einseitig in der Druckfarbe schwarz und rotbraun auf meliertem Papier gedruckt. Unter dem schwarzen Druck ist der Wert als Zahl in rotbraun gedruckt.
Der schwarze Druck nennt den Scheinwert als Wort und darunter der Hinweis, dass ab 1. September 1923 an der Schein durch ein anderes gesetzliche Zahlungsmittel ausgetauscht werden kann. Darunter ab wann der Schein gültig ist mit den Unterschriften des Reichsbankdirektoriums. Daneben links und rechts das Siegel der Reichsbank.
Mittig rechts ist die Scheinnummer in rot eingedruckt.
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