Original: Deutsch
1. Die Pfälzische Kinderheilstätte ist das ganze Jahr hindurch geöffnet und für die Wintersaison mit Zentralheizung versehen.
2. Aufgenommen werden Knaben vom 3.-14. und Mädchen vom 3.-15. Lebensjahr; Kinder unter 3 Jahren, sowie Mädchen über 15 Jahren können nur in besonderen Fällen Aufnahme finden. Der Eintritt findet jeweils am 1. oder 15. des Monats statt.
3. Zur Aufnahme eignen sich vor allem rachitische und scrophulöse Kinder, sowie solche mit den auf dieser Basis entstandenen Haut-, Drüsen-, Augen-, Ohren-, Knochen- und Gelenkleiden, ferner Fälle von chron. Gelenkrheumatismus, Herzkrankheiten, Blutarmut und allgemeiner Körperschwäche; ausserdem auch Kinder, welche blos einer Erholung oder Erfrischung bedürfen. Wünschenswert ist, dass etwa notwendige operative Eingriffe der Kur vorausgeschickt werden, weil sonst der eigentliche Zweck des hiesigen Aufenthaltes, nämlich der Gebrauch der Soolbäder, mehr oder weniger verloren geht. Kinder mit ansteckenden Krankheiten (Diphterie, Masern, Scharlach, Keuchhusten), sowie solche, die innerhalb der letzten 4 Wochen eine dieser Krankheiten überstanden haben, sind nicht aufnahmefähig, ebensowenig Kinder, welche an offener Lungentuberkulose, entstellendem Lupus, ansteckenden Augen und Hautkrankheiten, Idiotie, Epilepsie oder Veitstanz leiden. Kinder aus Familien und Gemeinden, in denen zur Zeit der beabsichtigten Abreise gehäuftere Fälle von Diphtherie, Masern Scharlach, Keuchhusten etc. vorkommen, können ebenfalls keine Aufnahme finden. Es wird daher dringend gebeten, vom Hausarzte das angefügte kleine Attestformular (ansteckende Krankheiten betr.) einen Tag vor Abreise des Kindes unterschreiben zu lassen und bei dessen Eintritt in die Anstalt vorzulegen.
4. Kinder, die zur Aufnahme empfohlen werden, sollen bettrein sein; ebenso wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Kinder kopfrein der Anstalt überliefert werden.
5. Für gewöhnlich ist eine Kur von 4 Wochen in Aussicht genommen, doch kann dieselbe, wenn nötig, beliebig verlängert werden.
6. Die Verpflegungskosten für eine Dauer von 4 Wochen betragen bei Unterkunft in Einzelzimmern mit 2-4 Betten 100 Mark, in luftigen Schlafsälen bes. für Fürsorgeverbände) 70 Mark; für nachgewiesene Arme und pfälzische Wohltätigkeitsvereine wird der Verpflegssatz entsprechend herabgesetzt, oder es werden Freistellen bewilligt. Bei Erkrankungen, welche besondere Massnahmen erfordern, sind in den gewöhn liehen Verpflegssätzen die daraus enstehenden Kosten nicht inbegriffen.
7. Dafür wird von der Anstalt gewährt, was für eine heilsame Kur notwendig ist: Bäder, Trinkkur, Inhalationskur, ärztl. Behandlung und Arznei, Wohnung und kräftige Kost.
8. Das Verpflegungsgeld wird im Voraus am Tage des Eintrittes an die Schwester Oberin der Anstalt entrichtet. Bei vorzeitigem, selbstverschuldetem Verlassen der Anstalt findet kein Nachlass des Verpflegungsgeldes statt.
9. Aufnahmegesuche mit kurzem Krankheitsberichte (das vom Hausarzt auszufüllende grössere Zeugnisformular liegt bei) sind an den Vorstand der Kinderheilstätte zu Bad Dürkheim zu richten, der auch zu weiteren Aufschlüssen bereit sein wird.
10. Mitzubringen haben die Kinder 2 Alltagsanzüge, ein Sonntagsanzug, 2 Paar gute Stiefel, 1 Paar Badeschuhe, für Mächen 1 Bademütze, Leibwäsche für die Dauer der Kur, darunter 2 Nachthemden, genügend Strümpfe und Taschentücher, eigene Kämme (dabei ein enger Kamm), Bürste, Zahnbürste, Waschlappen, Seife, im Sommer ein Strohhut, für die kältere Jahreszeit Mantel oder Jacke. Die Wäsche muss gezeichnet sein, ebenso der Koffer, auch wolle ein Verzeichnis sämtlicher Sachen beigefügt werden.
11. Der Besuch der Kinder während der Kurzeit ist wegen Gefahr der Einschleppung ansteckender Krankheiten unstatthaft. Die Angehörigen werden von jeder Erkrankung ihres Kindes sofort brieflich, im Ernstfälle telegraphisch oder telephonisch benachrichtigt.
12. Mitbringen oder Zusendung von Süssigkeiten, Obst, Kuchen, überhaupt von Nahrungsmitteln irgend welcher Art ist nicht erlaubt.
13. Es wird gebeten, namentlich für die Sommermonate die Kinder möglichst frühzeitig anzumelden.
14. Gesuche um Freistellen sind unter Beifügung eines behördlich beglaubigten Nachweises über bestehende Mittellosigkeit für die Sommersaison bis längstens 1. April, für die Winterperiode bis 1. Oktober an den Vorstand einzureichen.
Kinder, welche eines längeren Aufenthaltes oder besonderer Pflege bedürfen, wollen vorwiegend während der Wintermonate in die Anstalt verbracht werden.
Der Vorstand der Pfälzischen Kinderheilstätte
zu Bad Dürkheim (a. V.):
San. Rat Dr. S. Kaufmann, I. Vorstand.
Oekonomierat Phil. Zumstein, II. Vorstand.
Bankvorstand W. Reichardt, Rechner.