Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 30. September 1914.
„Bekanntmachung
Wiederholte Uberfälle [sic] auf deutsche Truppen und Anschlaege auf Bahn-, Telegraphen und Telephonlinien durch radfahrende [sic] Zivilisten veranlassen mich, unter Abaenderung meiner Verordnung vom 17. September 1914 saemtliche in meinem Befehlsbereiche für radfahrende [sic] Zivilisten erteilte Fahrscheine mit sofortiger Wirkung für ungültig zu erklaeren. Zivilpersonen, welche trotzdem radfahren [sic], setzen sich der Gefahr aus, von den deutschen Truppen beschossen zu werden.
Liegt gegen einen ergriffenen Radfahrer der Verdacht eines beabsichtigten Anschlages auf Bahnlinien oder eines beabsichtigten Angriffs auf deutsche Truppen vor, so wird er standrechtlich erschossen.
Brüssel, den 26. November 1914.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von der Goltz,
Generalfeldmarschall.“
de