Eine Amtskette ist eine mit Medaillen, Wappenbildern und Emblemen verzierte schwere Halskette aus Edelmetallen, die Amtsinsigne und damit Teil der Amtstracht von Oberbürgermeistern, zum Teil von anderen hohen Stadtbeamten und von Universitätsrektoren darstellt. Amtsketten werden zu feierlichen Anlässen getragen. Amtsketten bestehen aus versilbertem Stahl, Vollsilber, vergoldetem Silber und in ganz seltenen Fällen aus Vollgold. Die Beschaffenheit der Kette hängt – je nach Verordnung – u. a. von der Stadtgröße und deren Bedeutung ab. Angehängt und eingearbeitet sind relevante Symbole der Stadt bzw. Universität, Wappenbilder und Porträts wichtiger Persönlichkeiten auf Medaillen.
Diese Amtskette besteht aus Kettengliedern, in deren Mitte ein Medaillon des ersten bayerischen Königs Max I. Joseph zu sehen ist.
Die Amtskette, auf anlass- und protokollgerechter Kleidung getragen, legitimiert den Träger als das was er als Amtsinhaber ist und repräsentiert, (als Bürgermeister) der erste Bürger und Repräsentant seiner Stadt bzw. (als Rektor) der erste Angehörige und Verantwortliche der Universität zu sein. Amtsketten sind damit Insignien städtischer bzw. universitärer Selbstverwaltung und Selbständigkeit. Sie sind für den Träger und Amtsinhaber das, was Krone und Bischofsstab für weltliche Herrscher und hohe kirchliche Würdenträger sind. Der Münchner Bürgermeister Franz Paul von Mittermayr legte am 9. November 1818 erstmals eine Kette an, die zweifelsfrei als Amtskette wahrgenommen wurde. Im Mai 1818 hatte der König von Bayern Maximilian II. die Verordnung über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreich Baiern erlassen, die größeren Städten das Recht auf Selbstverwaltung zurückgab. Die Verordnung gestattete den jeweiligen Bürgermeistern „eine goldene Medaille an einer goldenen Kette […] in ihrem Amte und bey allen öffentlichen Gelegenheiten an dem Halse zu tragen“. Solche Medaillen zeigten auf der Vorderseite das Brustbild des bayerischen Regenten, während auf der Rückseite das Wappen der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Marktes abgebildet war.
Die bayerische Verordnung von 1818 orientierte sich an einer 1808 von Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein erarbeiteten Ordnung für sämmtliche Städte der preußischen Monarchie. Diese sollte den infolge der Napoleonischen Kriege strapazierten Staatsapparat entlasten und die Stadtverwaltung in die Hände der Bürger legen. Um die Souveränität des Bürgertums zum Ausdruck zu bringen, waren bereits hierin je nach Größe der Stadt bestimmte Amtszeichen vorgesehen. In großen Städten waren dies bei Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten „goldene Ketten mit goldenen Medaillen“. Es dauerte allerdings bis 1839, dass Berlin als erste preußische Stadt eine Bürgermeisterkette erhielt. Das Aussehen der Ketten und Medaillen wurde erst 1840 unter Friedrich Wilhelm IV. mit den Richtlinien zur Ausgestaltung der Ketten und Medaillen präzisiert. Weitere Erlasse bezüglich Aussehen und Verleihung folgten 1847 und 1851.
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