"Post. / 1. Die Gefangenen dürfen nur die vorschriftsmäßigen Kouverts und Postkarten verwenden. Briefe sind allwöchentlich einmal an den Postoffizier direkt einzusenden. Jeder Gefangene darf pro Monat 2 Briefe und 4 Postkarten schreiben. Der Kommandoführer hat beim Abmarsch eine entsprechende Anzahl Kouverts und Karten, deren Preis 1 Pfennig pro Stück beträgt, mitzunehmen. Briefe an die verschiedene Dienstellen des Lagers sind entweder mit dem betreffeneden bürgermeisteramtlichen Siegel abzustempeln oder mit dem Vermerk zu versehen: "Dienst-Siegel fehlt" und Unterschrift des Betreffenden (Charge) Wachhabenden. / An die Gefangenen dürfen nur solche Briefe ausgehändigt werden, die vom Lager aus an den Kommandoführer gelangen. Alle direkt oder eventuell durch Mittelspersonenen eintreffende oder in Paketen sich vorfindene Briefschaften sind zu beschlagnahmen und der Postprüfstelle zur Kontrolle zuzusenden. / Pakete, die vom Lager eintreffen, sind in Gegenwart des Gefangenen zu öffnen, der Inhalt demselben auszuhändigen mit Ausnahme eventuell sich darin befindlicher Zeitungen und Briefschaften, welche ebenfals an die Postprüfstelle einzusenden sind. Als Einwicklungspapier sich vorfindendes Zeitungspapier ist der Postprüfungsstelle ebenfalls einzuschicken, sämtliche sonstigen papierenen Umhüllungen sind zurückzubehalten und zu vernichten. In Paketen sich vorfindende Waffen und Zivilkleidungsstücke sind zu beschlagnahmen und Meldung darüber zu erstatten, französisches Geld ist zum Einwechseln einzusenden. / Zur Unterschrift hinausgelangende Post-Anweisungen sind von dem Empfänger je auf der Anweisung selbst, sowie auf dem Coupon zu quittieren. Die gleichzeitig dabei befindlichen Scheck-Marken sind dem Empfänger auszuhändigen, und alsdann die Anweisung mit dem Coupon, der nicht abgerissen werden darf, und dem dabei befindlichen Begleitschreiben an die Postprüfungsstelle zu retournieren. / Paket-Sendungen der Arbeits-Kommandos an die Dienst-Stellen des Lagers - Kommandantur, Postoffizier, Kompagnie sind jeweils durch die Post mit der Bezeichnung "Heeres-Sache" unfrankiert einzusenden und mit dem Vermerk "Dienst-Siegel mangelt° zu versehen. / Schott / Hauptmann und Postoffizier"
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