Wandanschlag in deutscher Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Gebiet im Westen, ohne Datum.
"Bekanntmachung.
Zivilpersonen, die von ausserhalb in von deutschen Truppen belegte Orte kommen, haben sich sofort bei dem Ortskommandanten zu melden.
Es wird hiermit der Bevölkerung streng verboten, Personen von ausserhalb ohne Genehmigung des Ortskommandanten zu beherbergen. Zuwiderhandlungen werden als Versuch, Spionage zu treiben, angesehen und mit dem Tode bestraft.
Diese Strafe gilt nicht nur denjenigen, welche sich ohne Erlaubnis in einem Orte aufhalten, sondern auch denjenigen, welche unangemeldete Personen beherbergen oder befördern.
Der Oberbefehlshaber."
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