In der Instruktion werden den Pfarrern in der Diözese Trier die Anweisung erteilt, wie die Finanzierung der Stiftungen zu regeln sei. Als Basis wurden die Kirchen in Trier genannt. Es erging an die Pfarreien, hier besonders die Koblenzen Pfarrei genannt, die Anweisung das Prozedere der Trierer Pfarrei zu übernehmen. Federführend wird das Kommissariat in Ehrenbreitstein genannt.
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