Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 1. Juni 1915.
"Fuer die waermere Jareszeit [sic]:
1. Der Verkehr in den Strassen innerhalb der Ortschaften der Etappen-Kommandantur Roubaix darf vom 1. Juni ds. Js. ab bis 10 Uhr abends ausgedehnt werden.
2. Die Bestimmung, wonach ausserhalb der Ortschaften Verkehr nur bis 8 1/2 Uhr stattfinden darf, bleibt bestehen.
3. Alle Restaurants, Cafés, Estaminets und dergleichen, die bisher um 9 Uhr abends schliessen mussten, erhalten die Erlaubnis, ihren Betrieb bis 10 Uhr abends auszudehnen.
4. Ich behalte mir jederzeitigen Widerruf dieser Verguenstigung vor, falls irgend welche Unzutraeglichkeiten sich aus derselben ergeben sollten.
Roubaix, den 1. Juni 1915
Etappen Kommandantur Roubaix
Hofmann
Major und Kommandant."
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