Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 31. Mai 1915.
"Beitreibungen
Innerhalb dieser Gemeinde darf nur mit Genehmigung der Etappen-Kommandantur Roubaix beigetrieben werden.
Sollte bei einer Beitreibung kein Schein mit dem Siegel und der Unterschrift der Etappen Kommandantur Roubaix vorgelegt werden, so kann in den meisten Faellen eine Richtigstellung nur dann geschehen, wenn sofort eine Meldung an die Etappen Kommandantur oder Gendarmerie-Station erfolgt.
Roubaix, den 31. Mai 1915.
Etappen Kommandantur Roubaix
Hofman
Major und Kommandant."
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