Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 8. Juni 1915.
"Motorfahrraeder
Jeder Besitzer von Motorfahrraedern (incl. Bereifung) oder dessen Stellvertreter ist verpflichtet diese bei der Etappen Kommandantur Roubaix (Beschlagnahme-Buero) bis spaetestens 15 Juni anzumelden.
Nicht angemeldete Motorfahrraeder (incl. der Bereifung) werden nach diesem Zeitpunkt ohne Ausstellung eines Gutscheines beschlagnahmt.
Roubaix, den 8. Juni 1915.
Etappen Kommandantur Roubaix
Hofmann
Major und Kommandant."
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