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Historisches Museum der Pfalz - Speyer 1914-1918. Die Pfalz im Ersten Weltkrieg [PKS_WK_11_034]
Plakat in Mons, Belgien, 1915 (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Provenance/Rights: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
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Plakat in Mons, Belgien, 1915

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Description

Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 3. Januar 1915.

"Allgemeine Verfügung
betreffend die Durchführung der Veterinärpolizei.
Die in Belgien erlassenen Gesetze und Vorschriften über die Bekämpfung der Viehseuchen sind noch in Kraft. Jeder Ausbruch und jeder Verdacht des Ausbruchs folgender Seuchen ist sofort dem Bürgermeister der Gemeinde, in der sich die seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tiere befinden, anzuzeigen:
1. Rotz. - 2. Maul- und Klauenseuche. - 3. Milzbrand und Rauschbrand. - 4. Tollwut. - 5. Lungenseuche. - 6. Rinderpest. - 7. Schafpocken. - 8. Bösartige Klauenentzündung der Schafe. - 9. Schafräude.
Anzeige an den Bürgermeister ist auch zu erstatten, wenn Tiere mit seuchenkranken in Berührung gekommen sind.
Die Verpflichtung zur Anzeige liegt dem Viehbesitzer oder seinem Beauftragen, ferner den praktischen Tierärzten und Veterinärbeamten ob. Die praktischen Tierärzte haben ausser der ihnen bei den genannten Seuchen auferliegenden Anzeigeverpflichtung noch von jedem Tuberkulosebefund bei Schlachttieren und von jeder klinischen Feststellung der Tuberkulose oder des dringenden Tuberkuloseverdachts bei Rindern dem zuständigen Veterinärinspektor Anzeige zu machen.
Die seuchenkranken oder als verdächtig bezeichneten Tiere sind vom Besitzer oder seinem Beauftragten schon vor dem Eingreifen des Bürgermeisters so abzusperren, dass die Gefahr einer Verschleppung der Seuche nicht besteht.
Das Weitere regelt sich nach den geltenden belgischen Bestimmungen, wonach vom Bürgermeister sofort zur Untersuchung der seuchenkranken oder verdächtigen Tiere der zuständige Tierarzt zugezogen werden muss, der dem Bürgermeister die vorläufig gebotenen Bekämpfungsmassregeln zu bezeichnen und ausserdem an den Veterinärinspektor des betreffenden Bezirks zur weiteren Veranlassung zu berichten hat. [...]
Mons, den 3. Januar 1915.

Für die Provinz Hennegau
von Gladiss
Generalmajor

Der General-Gouverneur
Frhr. v. Bissing
Generaloberst"

Material/Technique

Papier / Druck

Measurements

HxB: 54 x 73 cm

Map
Published Published
1915
Mons
[Relation to time] [Relation to time]
1914
1913 1920
Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Object from: Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

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