Deutsche Vorlage für einen Wandanschlag auf französisch in Hénaménil (siehe "Links/Dokumente..." unten).
"Nachricht an die Bevölkerung.
Am 25. August 1914 haben die Bewohner von Lunéville einen Angriff auf die deutschen Kolonnen und Trains unternommen. Am gleichen Tage haben die Bewohner auf Sanitätsabteilungen geschossen, die durch das rote Kreuz gekennzeichnet waren. Ausserdem wurde auf deutsche Verwundete und auf das Militärspital geschossen, das eine deutsche Ambulanz enthielt.
Wegen dieser feindlichen Handlungen wird der Gemeinde Lunéville eine Kontribution von 650 000 fr. auferlegt. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, diesen Betrag, bis zu 50 000 Franken in Gold und Silber, am 6. September 1914, um 9 Uhr Vormittag, in die Hände des Vertreters der deutschen Militärbehörde zu entrichten. Jede Berufung wird als null und nichtig angesehen. Es wird kein Aufschub gewährt.
Wenn die Gemeinde den Befehl zur Zahlung des Betrages von 650 000 Franken nicht pünktlich ausführt, weren alle ergreifbaren Güter mit Beschlag belegt.
Im Fall der Nichtzahlung werden Hausdurchsuchungen vorgenommen und alle Bewohner untersucht werden. Wer wissentlich Geld verheimlicht oder versucht hat, der Militärbehörde Geld zu entziehen, oder wer versucht die Stadt zu verlassen, wird erschossen.
Der Bürgermeister und die durch die Militärbehörde genommenen Geiseln werden dafür verantwortlich gemacht, dass die oben ausgeführten Befehle genau ausgeführt werden. Dem Herrn Bürgermeister ist der Befehl gegeben, diese Bestimmungen sofot der Gemeinde zu veröffentlichen.
Hénaménil, den 3. September 1914.
Der Oberkommandant.
V. Falkender."
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